Eine 13-Jährige will nicht bei ihrer Mutter in Brasilien, sondern beim Vater in der Schweiz leben. Deshalb taucht sie unter. Dann gerät sie in die Fänge der Schweizer Justiz. Sie muss mehrere Tage im Gefängnis verbringen und soll schliesslich gegen ihren Willen ausgeschafft werden.

Beobachter 15/07
Ausschaffung

Text: Thomas Buomberger
Bild: Georgios Kefalas

Sandra (Name geändert) wirkt beim Gespräch mit dem Beobachter offen und selbstsicher. Die vergangenen traumatischen Wochen sind nicht spurlos an ihr vorbeigegangen, doch das Mädchen versucht, sich nichts anmerken zu lassen.

Bis zu ihrem elften Lebensjahr lebte Sandra in der Schweiz. Völlig überraschend kehrte ihre Mutter, eine eingebürgerte Brasilianerin, mit ihr und dem jüngeren Bruder vor zwei Jahren nach Brasilien zurück. Sandra erzählt: «Ich war bei einer Kollegin. Da kam meine Mutter und sagte, wir würden nach Südamerika zurückgehen. Als ich fragte wann, antwortete sie: ‹Heute.› Ich konnte nicht einmal meinem Vater adieu sagen.» Für Sandra brach eine Welt zusammen. Sie fand im brasilianischen Vittoria nur schwer neuen Kontakt, wohnte in einer gefährlichen Gegend, hatte Angst vor Überfällen, konnte monatelang die Schule nicht besuchen, geriet in eine depressive Stimmung.

Im Dezember 2006 machte Sandra mit ihrer Mutter Ferien in der Schweiz. Ihr war klar, dass sie nicht mehr nach Brasilien zurückwollte. Einige Zeit nach ihrer Ankunft schmiedete sie einen Plan. «Ich erzählte meinem Vater, dass ich in Rheinfelden ins Städtchen hinuntergehen wolle. Vorher hatte ich ein paar Dinge in einen Rucksack gepackt. Ich nahm den Zug nach Zürich, rief eine bestimmte Nummer an, und dann holte mich jemand ab.» Eine befreundete Person bot der 13-Jährigen Unterschlupf.

Dann kam Sandra nach Münchwilen TG zu einer Pflegefamilie und ging dort auch zur Schule. Es gefiel ihr ausgesprochen gut, doch das Glück sollte nicht von langer Dauer sein. Ihre Mutter hatte eine Klage wegen Kindesentführung eingereicht – der Vater, Helmut Baldauf, wurde vom Gericht als Kindesentführer bezeichnet. Im März 2007 entschied das Bezirksgericht Rheinfelden AG, dass Sandra nach Brasilien zurückgeführt werden müsse. Gegen dieses Urteil reichte Baldauf Beschwerde ein. Sandra sagt: «Ich hatte Alpträume, wenn ich an die Rückkehr dachte.»

Dass Sandra in der Schweiz bleiben wollte, spielte beim Urteil offenkundig keine Rolle. Das Mädchen wurde auch nicht angehört (siehe Nebenartikel «SOS Beobachter: Eine Anwältin war für Sandra wichtig»). Im Gegenteil: Die Behörden meinten es ernst. Am 9. Mai wollten sie das Urteil vollziehen.

«An diesem Tag wollte ich um halb fünf nach Hause gehen. Etwa 100 Meter vom Haus entfernt kamen ein Mann und eine Frau auf mich zu. Sie stellten sich als Polizisten vor und wollten wissen, wie ich heisse und wo ich wohne. Da fiel ich in Ohnmacht.» Als Sandra erwachte, lag sie in einem Polizeiauto. «Den Polizisten fand ich gar nicht nett. Er fragte mich, ob ich absichtlich in Ohnmacht gefallen sei.»

Die Beamten führten Sandra zuerst auf den Polizeiposten Münchwilen, dann nach Frauenfeld und schliesslich nach Basel, wo sie in die geschlossene Jugendanstalt «Foyer in den Ziegelhöfen» kam. Erst um halb elf Uhr nachts erfuhr Helmut Baldauf von Beistand Peter Uebelhart, der von der Rheinfelder Vormundschaftsbehörde eingesetzt worden war, dass es Sandra gut gehe. Wo sich seine Tochter aufhielt, erfuhr der Vater nicht.

Der Pilot weigert sich zu starten

«Ich musste alles abgeben», erzählt Sandra, «auch meine Kleider. Ich wurde nachts in ein Zimmer eingeschlossen, hatte grosse Angst und konnte nicht schlafen. Ich verlangte die ganze Zeit, dass ich mit meinem Vater und den Pflegeeltern telefonieren dürfe, aber das erlaubte man nicht. Erst eine Woche später konnte ich mit meinem Vater sprechen.» Für den folgenden Tag hatte Uebelhart die Rückschaffung geplant.

Sandra erlebte schlimme Momente: «Herr Uebelhart sowie ein Polizist und eine Polizistin kamen zu mir. Sie sagten, wir würden nach Zürich zum Flughafen gehen. Ich fing an zu weinen. Die Begleiter hatten es lustig miteinander. Im Radio kam eine Meldung von meiner Verhaftung. Als wir ankamen, befahl man mir auszusteigen. Ich weigerte mich. Da versuchte die Polizistin, mich aus dem Auto zu reissen, aber sie schaffte es nicht. Ein Mann vom Flughafen sagte ihr, sie dürfe das nicht machen.» Beistand Uebelhart: «Gegen Sandra wurde in keinem Moment Gewalt angewendet.»

Die Begleiter führten Sandra zum Flughafen-Polizeiposten, wo sie etwa zwei Stunden verbrachte. «Danach fuhren wir in einem Auto mit verdunkelten Scheiben zum Flugzeug», erinnert sie sich. «Herr Uebelhart und die Polizisten gingen mit mir den Gang zum Flugzeug entlang. Da sagte ich, dass ich keinen Schritt mehr weitergehe. Die Begleiter versuchten mich zu überreden. Herr Uebelhart meinte, ich würde meinem Vater helfen, wenn ich ins Flugzeug steige. Er versuchte, mich am Arm zu zerren, da schlug ich um mich.» Beistand Uebelhart dazu: «Ich streckte die Hand aus und fragte, ob wir zusammen ins Flugzeug gehen wollen, aber sie zog ihre zurück.»

Im Flugzeug warteten 230 Passagiere auf den Abflug. Der Pilot, der nicht genannt werden will, schildert die Situation: «Ich wurde von einer Kollegin informiert, dass sich ein Mädchen mit Händen und Füsse wehre und schreie und nicht ins Flugzeug wolle. Ich wollte nicht riskieren, dass ich während des zwölfstündigen Flugs mit dem Mädchen Probleme bekomme und vielleicht sogar notlanden muss.» Deshalb weigerte er sich zu starten.

Hilflos vor verschlossenen Türen

Nach Rücksprache mit dem Piloten verliess ein Sicherheitsbeamter das Flugzeug. Sandra: «Ich ging einfach hinter ihm her den Gang zurück. Dann fuhren wir zurück nach Basel. Ich fühlte mich richtig zufrieden und konnte in dieser Nacht auch gut schlafen.» Uebelhart sagt aus: «Es war meine Entscheidung, dass Sandra wieder umkehren sollte.» Der Beistand sah seine Rolle als Vollzugsgehilfe des Gerichts, das Sandras Untertauchen als Entführung bezeichnet hatte. Sandras Pflegefamilie in Münchwilen reichte gegen ihn eine Strafanzeige wegen Freiheitsentziehung ein.

Sandra kam erneut in den Jugendknast nach Basel. Ihr einziges «Verbrechen»: Sie wollte bei ihrem Vater bleiben. Sie wurde dort von zwei Polizisten einvernommen. Doch während jede erwachsene Person das Recht auf eine juristische Vertretung hat, wurde ihr das verwehrt. «Ich verlangte, dass wenigstens der Heimleiter dabei sein konnte, und das wurde erlaubt.» Mit ihrem Vater durfte sie nur ein paarmal telefonieren, zu sehen bekam sie ihn nicht. «Einmal kamen mein Vater und seine Partnerin, doch ich durfte ihnen nur vom Fenster aus zuwinken.» Noch heute kommen Sandras Vater die Tränen bei der Erinnerung, wie er hilflos vor verschlossenen Türen stand. Zugelassen zu Sandra wurde indes der Anwalt der Mutter. «Ich sagte zu ihm: Mit Ihnen spreche ich erst, wenn ich meinen Vater gesehen habe.»

Das Aargauer Obergericht hörte Sandra an und entschied am 6. Juni, dass sie nicht nach Brasilien zurückmuss. Der Entscheid ist mittlerweile rechtskräftig. Derzeit lebt Sandra bei einer Pflegefamilie im Kanton Aargau. Die Vormundschaftsbehörde Rheinfelden klärt nun ab, ob Sandra definitiv zu ihrem Vater kann.

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