Richter und das Recht – nicht nur in der Schweiz eine sehr seltsame Kombination.

Letzte Woche haben wir an dieser Stelle über den Umgang der Zürcher Richter mit dem neuen Unterhaltsrecht berichtet. Wie da eine Vereinigung die vom Parlament vorgesehenen Veränderungen so lange umdefiniert, bis daraus wieder der alte Status Quo entsteht.

Heute folgt ein Bericht über einen konkreten Fall, diesmal aus Österreich, aber er könnte genau so gut irgendwo in der Schweiz stattfinden.

Auch hier wird das Recht gebogen, missachtet, uminterpretiert, so lange, bis das heraus kommt, was der einzelne Richter, die einzelne Richterin daraus machen möchte.

Je länger je mehr zeigt sich, dass es nicht genügt, die Gesetze zu ändern. Offensichtlich sind unsere ausführenden Organe nur begrenzt an die Gesetze gebunden und können diese nach Belieben so interpretieren, wie es gerade in ihr individuelles Weltbild passt. Das darf nicht sein, denn das widerspricht der Gewaltentrennung und damit der Demokratie in unserem Land.