Heute hat nun auch die zweite Kammer, der Ständerat die Gesetzesvorlage zum gemeinsamen Sorgerecht verabschiedet.
Anbei unsere Medienmitteilung zum heutigen Tag

Mit 40 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung sprach sich der Rat für die Annahme der Vorlage aus. Gegenüber der Version der grossen Kammer fügte der Ständerat noch einige Verfeinerungen und Korrekturen ein wodurch nun ein sogenanntes Differenzverfahren erforderlich wird.
Dieses wird in den nächsten Wochen von den Kommissionen der beiden Räte vorbereitet und dann in der Sommersession nochmals von beiden Kammern diskutiert werden.
Es bleibt also spannend.