Im Fall der 12 jährigen Sonia hat das Bezirksgericht Zürich nun entschieden, dass das Mädchen doch ausgeschafft werden soll. Sie soll aus der Familie ihres Vaters hier in der Schweiz gerissen, und zu ihrem 89 jährigen Grossvater nach Nigeria ausgeschafft werden.

Gegen dieses Urteil hat ihr Vater bereits Revision eingelegt, solange darf Sonia noch hier sein. Dennoch fürchtet das Mädchen verständlicherweise um seine Zukunft.

Einmal mehr zeigen schweizerische Gerichte kein Herz, kein Einsehen und beharren stur auf der Erfüllung irgendwelcher Pflichten. Sollte nicht das Wohl unserer Kinder an oberster Stelle stehen? Sollten nicht alle anderen Erwägungen hinter diesen Überlegungen zurückstehen?

Lesen Sie hier, was der VeV dazu meint!

Die Rundschau hat gestern über Sonja berichtet
Die Zeitung 20 Minuten berichtet heute ebenfalls über diesen Fall

Wir vom VeV haben uns in den vergangenen Monaten immer wieder für Kinder eingesetzt, die von Ausschaffung oder Rückführung bedroht waren. Wir sind der Ansicht, dass die Behörden und Gerichte in diesen Fällen viel zu häufig von seltsamen Überlegungen ausgehen, anstatt das Kindeswohl an oberster Stelle zu beachten. Diese Haltung begegnet einem ja auch immer wieder bei Scheidungsurteilen. Es macht sich der Verdacht breit, dass der Staat keineswegs das Kindeswohl im Auge hat, sondern primär und zuallererst den Staatssäckel. Oder muss dieser Kniefall des zürcherischen Bezirksgerichtes vor der Ausländerpolitik als solcher verstanden werden, so kurz nach den Wahlen?

Der VeV hat sich in einem offenen Brief an die zürcherische Staatskanzlei gewandt.