Nun ist es endlich soweit. Heute hat der Bundesrat die Inkraftsetzung der gemeinsamen elterlichen Sorge zum 1. Juli 2014 bekannt gegeben.

Knapp 10 Jahre nach dem Nationalrat Reto Wehrli mit einer parlamentarischen Anfrage wissen wollte, ob eine gemeinsame elterliche Sorge in der Schweiz möglich ist, kann die Frage endlich mit JA beantwortet werden.

Nachdem im Sommer das Parlament das Gesetz verabschiedet hatte, schien es ausgemacht, dass das neue Gesetz zum 1. Januar 2014 in Kraft treten würde. Aber weit gefehlt – kurz vor der Ziellinie meldeten sich die kantonalen Behörden und meldeten Bedenken an. In einem Brief schrieben sie an den Bundesrat und erklärten, sie wären noch lange nicht bereit für ein neues Gesetz und man möge dies doch bitte um mindestens ein Jahr, gerne auch noch länger verschieben.

In einem offenen Brief wandte sich daraufhin der VeV zusammen mit anderen Organisationen an die KOKES, die Urheberin des Schreiben.

Heute nun hat der Bundesrat einen typisch schweizerischen Entscheid getroffen und sich für den Mittelweg entschieden. Eine Verschiebung um 6 Monate, um den Behörden Zeit zu geben, sich vorzubereiten.

Konkret bedeutet dies, dass alle betroffenen Eltern nochmals 6 Monate warten müssen, bis sie einen entsprechenden Antrag stellen können. Insbesondere bedeutet es aber auch, dass geschiedene Väter, deren Scheidung im ersten Halbjahr 2009 stattfand, von der Rückwirksamkeit nicht mehr profitieren werden können. Dies ist bitter, es ist sehr traurig, aber gleichzeitig muss man auch klar sehen, dass eine solche Rückwirksamkeit an sich schon ein Unikat in der Gesetzgebung darstellt.

Insgesamt ist darum diese relativ kurze Verschiebung als Erfolg unserer Opposition zu werten.

Doch die Arbeit geht weiter, mit der Einführung des neuen Gesetzes müssen nun viele Menschen umdenken, neu lernen und vielleicht auch die eine oder andere Gewohnheit ablegen. Wir werden diesen Prozess begleiten und versuchen, unsere Erfahrung und unser Wissen einzubringen.

Hier noch die heutige Medienmitteilung des Dachverbandes für gemeinsame Elternschaft GeCoBi