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Tages Anzeiger, Dienstag, 28.07.1998
Die einen sehen die Männer bedroht, die anderen das Christentum. Beide ergreifen das Referendum gegen das neue Scheidungsrecht.
Von Barbara Hasler
Miteinander zu tun haben wollen sie nichts, aber wenn sie bis im Oktober gemeinsam die 50 000 Unterschriften zusammenkriegen, so ist ihnen die unheilige Allianz recht: Sie, das sind die Interessengemeinschaft geschiedener und getrennt lebender Männer und die Katholische Volkspartei (KVP).
Die Argumente der Anhänger der rechtskatholischen Splitterpartei sind moralischer Natur: Sie stören sich daran, dass die Schuldfrage im neuen Scheidungsrecht keine Rolle mehr spielen soll (siehe Kasten), sie sind gegen das gemeinsame Sorgerecht und gegen die Erleichterung des Scheidungsverfahrens. Dieses ebne unter anderem "der Homosexuellen-Lobby den Weg für ihren Anspruch auf Anerkennung der homosexuellen Beziehungen als Ehe oder eheähnliche Gemeinschaft". Kurz gesagt: "Das neue Scheidungsrecht stellt einen Angriff auf den Kern von Ehe und Familie dar und öffnet der Korruption im moralischen und materiellen Bereich der Ehe Tür und Tor."
Der Interessengemeinschaft für geschiedene und getrennt lebende Männer (IGM) geht es um etwas anderes - in verschiedenen Punkten sogar genau um das Gegenteil dessen, was die Katholische Volkspartei bekämpft. Im Zentrum ihrer Argumentation steht das Unrecht, das Männern bei der Scheidung angetan wird, sei es beim Besuchsrecht der Kinder, sei es bei den Alimenten für die Frau. "Ein Mann, der heute heiratet, spielt russisches Roulett", meint etwa Hanspeter Küpfer, Vizepräsident des Referendumskomitees.
Was sind die konkreten Kritikpunkte? Ungerecht findet die IGM die "immer noch viel zu lange Wartefrist von vier Jahren" für eine Scheidung, erwähnt aber dabei nicht, dass dies lediglich jene Paare betrifft, bei denen nur der Mann oder die Frau sich scheiden lassen will (siehe Kasten).
Ganz besonders widmen sich die Gegner dem Sorgerecht: Zwar sieht das neue Gesetz erstmals das gemeinsame Sorgerecht auch nach der Scheidung vor - heute ist dies rechtlich nicht möglich -, aber das genüge nicht. Das gemeinsame Sorgerecht müsse die Regel sein, nicht die Ausnahme. Sonst liege, meint Küpfer, ein Verstoss gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau vor. "Klar, dass sich die Feministinnen dagegen wehren, denn sie haben erkannt, dass das Sorgerecht ein Machtmittel ist."
Auch die Regelung der Frauenalimente sei sowohl im alten wie auch im neuen Recht "schwammig" und "willkürlich", argumentieren die Vertreter der IGM. Sie legalisiere den Missbrauch zu Lasten des Mannes und die "finanzielle Bigamie". Wer kleine Kinder betreue, sich beruflich wiedereingliedern müsse oder ohne eigene Pensionskasse dastehe, brauche Unterhaltszahlungen, das sei klar. Aber es fehlten Leitplanken, dass Frauen nicht ungerechterweise von ihrem Mann Alimente bezögen. Die Männer hingegen würden "bis auf das Existenzminimum ausgepresst". Die hälftige Teilung der Pensionskassengelder bei einer Scheidung (siehe Kasten), wie sie im neuen Recht vorgesehen ist, solle zwar möglich, aber nicht zwingend sein.
Als Beispiel für den Missbrauch im Scheidungsrecht bringt die IGM den Fall eines Mannes, dessen Ex-Frau über Jahre hinweg heimtückisch und betrügerisch Alimente abkassierte - ein Beispiel, das durchaus repräsentativ sei, wie das Referendumskomitee betont. Allerdings: Mit dem neuen Scheidungsrecht hat der Fall nichts zu tun, er ereignete sich unter dem geltenden Recht. Natürlich sei auch das bestehende Gesetz - es stammt übrigens aus dem Jahre 1907 - nicht befriedigend, erklärt Roland Meyer, Präsident des Referendumskomitees. "Aber wenn wir jetzt zum neuen Recht ja sagen, dann ist der Weg für ein bessere Lösung auf Jahre hinaus verbaut."
Email: scheidung@bluewin.ch
Last update: 30.07.1998/VeV