Parents Forever Switzerland - Parents pour toujours - Eltern für immer - Genitori per sempre
en français
Parents Forever Switzerland
STATUTEN
8. Vorstand
8.1 Dem Vorstand obliegt die allgemeine Geschäftsführung
von "Parents Forever Switzerland" und die Vollziehung der Beschlüsse
der Delegiertenversammlung. Er fördert die Gründung von lokalen,
kantonalen oder regionalen Arbeitsgruppen, auch nicht Mitglieder von "Parents
Forever Switzerland"
8.2 Der Vorstand ist ausserdem zuständig:
- die Delegiertenversammlung einzuberufen,
- das Jahresprogramm,
die Jahresrechnung und das Budget zur Genehmigung durch die Delegiertenversammlung
vorzulegen,
- die Aufnahme von neuen Mitgliedern oder allfällige
Ausschlüsse vorzuschlagen,
- die Aufnahme von neuen Sympathisanten
oder allfällige Ausschlüsse und das Festlegen ihres Beitrages
zu beantragen,
- für die Beschaffung von zusätzlichen
finanziellen Mittel zur Finanzierung von Aktivitäten,
- für
die Vertretung der Vereinigung nach aussen.
8.3 Der Vorstand besteht aus
mindestens 5 Personen die namentlich gewählt werden und möglichst
die verschiedenen Sprachregionen des Landes vertreten.
8.4 Die Vorstandsmitglieder
werden für 1 Jahr gewählt und können zur Wiederwahl vorgeschlagen
werden. Der Vorstand konstituiert sich selbst. 8.5 "Parents Forever
Switzerland" verplichtet sich rechtlich gegenüber Dritten durch
die Kollektivunterschrift zweier Vorstandsmitglieder.
Präsident: Jean-Daniel Berset, Case postale 101, 1000 Lausanne 24
Sekretariat: 3, rue Michel-Chauvet, 1208 Genève
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tel/fax: 021 - 652 79 54
022 - 346 74 00 - fax: 022 - 346 95 05 - email: hlehmann@worldcom.ch
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