Parents Forever Switzerland - Parents pour toujours - Eltern für immer - Genitori per sempre


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Parents Forever Switzerland

STATUTEN

7. Delegiertenversammlung

7.1 Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ von "Parents Forever Switzerland". Ihre Zuständigkeiten sind die folgenden:

7.2 Die Delegiertenversammlung setzt sich aus allen Mitglieder von "Parents Forever Switzerland" zusammen. Jedes Mitglied verfügt über eine Stimme. Die Sympathisanten-Mitglieder werden an die Delegiertenversammlung eingeladen, verfügen aber nicht über ein Stimmrecht. Die Delegiertenversammlung tagt mindestens einmal im Jahr. Auf Verlangen von mindestens ein Fünftel ihrer Mitglieder kann eine ausserordentliche Versammlung für ein bestimmtes Geschäft einberufen werden. Die Beschlüsse werden mit einfachem Mehr der vertretenen Stimmen gefasst, sofern diese Statuten es nicht anders vorschreiben.

7.3 Die Stimmabgabe durch Vertretung ist erlaubt. Ein Mitglied kann jedoch nicht mehr als eine Vertretung geltend machen.

  1. Definition
  2. Zweckbestimmung
  3. Mitglieder
  4. Finanzielle Mittel
  5. Geschäftsjahr
  6. Organe der Vereinigung
  7. Delegiertenversammlung
  8. Vorstand
  9. Statutenänderungen
  10. Auflösung
  11. Recht
  12. Schlussbestimmungen


Präsident: Jean-Daniel Berset, Case postale 101, 1000 Lausanne 24
Sekretariat: 3, rue Michel-Chauvet, 1208 Genève
tel/fax: 021 - 652 79 54
022 - 346 74 00 - fax: 022 - 346 95 05 - email: hlehmann@worldcom.ch

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