Parents Forever Switzerland - Parents pour toujours - Eltern für immer - Genitori per sempre


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Parents Forever Switzerland

STATUTEN

3. Mitglieder

3.1 Jede Vereinigung, die diese Statuten anerkennt und deren Aufnahmegesuch von der Delegiertenversammlung genehmigt wird, kann Mitglied von "Parents Forever Switzerland" werden. Politische Parteien und andere juristische oder natürliche Personen können eine Sympathisanten-Mitgliedschaft beantragen.

3.2 Jedes Mitglied bezahlt einen Jahresbeitrag, dessen Höhe durch die Delegiertenversammlung festgelegt wird.

3.3 Die individuellen Mitglieder haften nicht für die finanziellen Verpflichtungen von "Parents Forever Switzerland".

3.4 Jedes Mitglied, dessen Aktivität unvereinbar mit den Zielen von "Parents Forever Switzerland" ist oder diese Statuten missachtet, insbesondere wenn es seinen Mitgliederbeitrag nicht bezahlt, kann auf Antrag des Vorstandes von der "Parents Forever Switzerland" ausgeschlossen werden.

3.5 Die Sympathisanten-Mitglieder besitzen kein Stimmrecht.

  1. Definition
  2. Zweckbestimmung
  3. Mitglieder
  4. Finanzielle Mittel
  5. Geschäftsjahr
  6. Organe der Vereinigung
  7. Delegiertenversammlung
  8. Vorstand
  9. Statutenänderungen
  10. Auflösung
  11. Recht
  12. Schlussbestimmungen


Präsident: Jean-Daniel Berset, Case postale 101, 1000 Lausanne 24
Sekretariat: 3, rue Michel-Chauvet, 1208 Genève
tel/fax: 021 - 652 79 54
022 - 346 74 00 - fax: 022 - 346 95 05 - email: hlehmann@worldcom.ch

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