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| Meine Damen und Herren, | Solothurn, März 1997 |
Zu unserem Treffen möchten wir Sie alle ganz herzlich Willkommen heissen. Es geht hier um ein sozialpolitisches Thema im Rahmen der Umstrukturierung unserer Gesellschaft, dem wir wie folgt besondere Bedeutung beimessen möchten. Es geht um die Gründung von
Falls aber Schwierigkeiten zwischen den Partnern auftreten, muss deshalb zugunsten der Kinder alles getan werden, um obige Bedingungen möglichst aufrecht zu erhalten oder allenfalls wieder so gut wie möglich herzustellen. Kein Gesetz und keine Massnahme darf darauf ausgelegt sein und keine Hilfe darauf abzielen, das Sorgerecht einseitig zu verteilen und damit ein weiteres Konfliktpotential heruafzubeschwören, respektive einen Elternteil auszuschalten und den Kindern zu entfremden. Wenn man verantwortungsvoll helfen will, darf das alleinige Ziel nur auf eine weiterhin gute Beziehung der Kinder zu beiden Elternteilen sein respektive auf eine möglichst konfliktfreie Elternkommunikation ausgerichtet sein.
Sie werden sich fragen, warum nur Männer- resp Väterorganisationen unter den Gründungsmitgliedern sind. Weil wir Männer und Väter unserer Zeit sind, und uns vermehrt um unsere Kinder kümmern möchten. Sowie die Frau sich ihren Platz in der Berufswelt etablieren will, möchten wir Väter mehr Raum in der Familie einnehmen. All die Arten von Vätern, die Jean Daniel Berset vorhin aufgelistet hat, die meisten mit patriarchalischem Touch, wir möchten sie für die Zukunft ersetzen und anwesend statt abwesend sein, greifbar statt unnahbar, mit Ratschlägen helfend statt mit Prinzipien regierend und Freund der Kinder statt vorgesetztes Familienhaupt.
In intakten Verhältnissen sind und bleiben die Eltern immer Eltern. Um dies den Kindern auch im Konfliktfall zu ermöglichen, dient die Mediation, hier speziell die Familienmediation. Wem der Begriff nicht vertraut ist: Mit Hilfe von speziell dafür ausgebildeten Kräften Lösungen für die Zukunft erarbeiten, mit denen alle respektiert werden und damit leben können. Die übliche Handhabung im Konfliktfall zielt mit gewinnbringenden Rechtsschriften auf die Unterstützung einer Partei gegen die andere ab. Dieses auf ein Gewinner - Verlierersystem ausgerichtete System verursacht oft dermassen tiefgreifende Schäden und Verletzungen, dass eine Heilung und vernünftige Kommunikation oft nie mehr möglich ist: Opfer: die Kinder.
Praktisch alle westlich orientierten Länder haben bereits nach dem 2. Weltkrieg angefangen, das gemeinsame Sorgerecht einzuführen. In Kalifornien wurde bereits 1953 die „Joint custody" eingeführt. Später wurde klar, dass Kinder auch bei den getrennt lebenden Eltern sehr gut alternierend aufwachsen können, auch wenn diese einen individuellen Erziehungsstil und in vielen Belangen andere Auffassungen haben. So entstand die „Alternate Custody". Das bekannteste Buch mit vielen Ratschlägen ist hier „Mutters Haus - Vaters Haus" von Isolina Ricci. Vorbildfunktion haben in Europa Norwegen und Dänemark, wo der weit überwiegende Teil der geschiedenen Eltern das gemeinsame Sorgerecht innehaben. In diesen Staaten ist es schon gar nicht erlaubt, mit diesen Familienbelangen vor Gericht zu gehen. Wenn das gemeinsame Sorgerecht als Basis gilt, wie in der Slovakei, besteht auch kein Grund sich zu bekämpfen. Falls trotzdem keine Einigung über den Verbleib der Kinder zustande kommt, ist eine obligatorische Vermittlung mit Fachleuten das Mittel der Wahl, bis eine Einigung erzielt wird. Unter keinen Umständen dürfen die Parteien gegeneinander zusätzlich aufgebracht werden.
Meine Damen und Herren, wer sich wirklich eingehend und verantwortungsvoll mit dem Gebiet der Kind - Elternbeziehung befasst, bewegt sich mit der Zeit unweigerlich von einseitigen Mütter- und Väterinteressen hin zu Elterninteressen. Obwohl wir als Gründer noch Väterorganisationen angehören, sind wir der tiefen Überzeugung, dass langfristig nur eine gute Elternbeziehung das beste für die Kinder ist:
Simeon Grossmann
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Präsident: Jean-Daniel Berset, Case postale 101, 1000 Lausanne 24 Sekretariat: 3, rue Michel-Chauvet, 1208 Genève |
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