VeV – Musteranträge für gemeinsames Sorgerecht online.

Liebe Eltern ohne und mit Sorgerecht,

nach Ablauf der Referendumsfrist zur angepassten Sorgerechtsgesetzgebung in der Schweiz konstituierte sich im VeV Bern eine Gruppe von Eltern und Grosseltern zur Erstellung von Vorlagen, mit denen ab dem 1. Juli 2014 Anträge in unkomplizierter Weise erstellt werden können. Ziel war es, dass interessierte Eltern mit wenig Aufwand einen Antrag selber erstellen und einreichen können.
(Vorlagen weiter unten)

Die Arbeitsgruppe hat vor allem daran gearbeitet ein Vorgehen und eine Wortwahl zu finden, das den Kern der Arbeit, die Haltung des VeV möglichst ideal berücksichtigt. Daraus ergeben sich folgende Empfehlungen der Arbeitsgruppe:

  • ein Vorgehen in gegenseitigem Respekt als Eltern, auch wenn auf „ehemaliger Paarebene“ noch keine vollständige Normalisierung stattgefunden hat
  • vor der Einreichung eines Einzelantrages sollte unbedingt ein Gesprächsversuch mit dem anderen Elternteil, ggfs. schriftlich und in respektvollem Ton, unternommen werden – kommt dabei ein gemeinsamer Antrag zu Stande, umso besser
  • ein gemeinsamer Antrag kommt schneller und komplikationslos bei der zuständigen KESB durch (unverheiratete und geschiedene Eltern)
  • ein Einzelantrag (an die zuständige KESB gerichtet bei unverheirateten Eltern, an das zuständige Regionalgericht gerichtet bei geschiedenen Eltern) sollte im Ton genauso respektvoll gehalten sein
  • auch wenn die „Rückwirksamkeitsklausel“ bei geschiedenen Eltern nicht anwendbar sein sollte (Scheidungszeitpunkt vor dem 1. Juli 2009), so kann das Sorgerecht trotzdem beantragt werden, mit einem ordentlichen Gerichtsverfahren bei einem Einzelantrag, mit einem gemeinsamen Antrag beider geschiedenen Eltern bei der zuständigen KESB – niemand ist ausgeschlossen, es gibt dank der Gesetzesänderung ein vereinfachtes Verfahren, und das bisherige Verfahren
  • eine Vorsichtsüberlegung: ein einseitiger Antrag von einem geschiedenenen Elternteil ist formell auch eine “Abänderung des Scheidungsurteils”, somit wird genauso wie bei einem Scheidungsverfahren vorgegangen; insbesondere ist während der Dauer des Antragsverfahrens “(Wieder-) Erlangung des Sorgerechtes” nicht mehr die KESB zuständig (Gerichtsverfahren geht vor), was in manchen Fällen nicht unerheblich sein dürfte; es könnte also durchaus Sinn machen, solche Anträge zeitlich intelligent zu planen, Beispiel: es könnten – egal ob zu Recht oder zu Unrecht – auch Vollstreckungsmassnahmen ins Stocken geraten (z.B. bei Kontaktunterbruch)… umsichtiges Planen ist angesagt !

Diese Empfehlungen sind in den Vorlagen des VeV berücksichtigt. Einige Eltern werden diese Vorlagen problemlos benutzen können, andere werden Fragen haben, möglicherweise, weil deren Situation komplizierter erscheint. Die meisten Fragen zur (Wieder-) Erlangung des Sorgerechts werden die kommenden Monate verstärkt anlässlich der Beratungstreffen in allen VeV-Regionen thematisiert werden.

Ihr seid herzlich eingeladen bei so einem Treffen teilzunehmen. Zusätzlich stehen die Beratungspersonen des VeV zur Verfügung um Unterstützung bei der Erstellung der Anträge zu leisten, je nach Bedarf. Alle Angaben zu Standorten und Kontaktadressen sind hier ersichtlich:
An den Beratungstreffs erfolgt die Beratung kostenlos.

Auf positive Entwicklungen im Familienrecht, auf einen schönen Sommer,
im Namen der Arbeitsgruppe  „Musteranträge Sorgerecht des VeV Bern“,
2014 Emmanuel Heierle, Co-Vizepräsident VeV Schweiz

Vorlagen

1. Gemeinsamer Antrag geschiedene Eltern an eine KESB
2. Kombiantrag unverheiratete Eltern an eine KESB
3. Einzelner Antrag geschiedener Eltern an ein Gericht

4. Merkblatt Elterliche Sorge geschieden/unverheiratet