FACTS 03/2006, 19. Januar 2006,  Ruth Brüderlin, Mitarbeit: Thomas Buomberger

Im Kampf ums Sorgerecht beschuldigt eine wachsende Zahl von Frauen ihre Partner, sich an ihren Kindern vergangen zu haben. Egal, ob die Vorwürfe zutreffen: Die Folgen sind für Männer und Kinder fatal. Juristen fordern nun Strafen für falsche Verdächtigungen.

Die Fotografie zeigt zwei nackte fleckige Kinderbeine und am oberen rechten Bildrand eine Datumsanzeige: 14. 07. 2003. Die Fotografie soll einem Vater das Genick brechen. Sie soll die Entscheidung herbeiführen in einem erbitterten Kampf ums gemeinsame Kind, der als «Fall Ruben» Bekanntheit erlangt hat bis über die Grenzen der Schweiz hinaus. Lucille Hunkeler, 30, die seit zwei Jahren mit Sohn Ruben abgetauchte Mutter, liess den Behörden die Fotografie zuspielen mit einer am Bildrand notierten Bemerkung: «Mit solchen Hämatomen ist Ruben sehr oft vom Vater S. Bianchi zu mir nach Hause gebracht worden.» Die flüchtige Lucille Hunkeler wird durch einen internationalen Strafbefehl gesucht. Das angebliche Beweisstück überbrachten ihre Sympathisanten der Justiz. «Wir haben Beweise, Fotos und eidesstattliche Zeugenaussagen, die belegen, dass Ruben von seinem Vater misshandelt wurde» , sagt Heidi Affolter- Eijsten, die als Rechtsvertreterin von Hunkeler einen neuen Anlauf im dramatischen Gezerre um den heute sechsjährigen Knaben nimmt. Gegen Bianchi wurde Strafanzeige eingereicht, und Affolter- Eijsten gibt schon mal den Tarif durch: «Ruben muss bei seiner Mutter bleiben.» Ob die Taktik der Hunkeler- Lobby aufgeht, müssen die Ermittlungen zeigen. Was aber klar ist: Nun ist im Fall Ruben das schwerste Geschütz in Stellung gebracht, das eine Partei im Kampf ums Kind auffahren kann. Allein der Verdacht auf sexuellen Missbrauch und Gewalt gegenüber einem Kind gilt als Knock- out- Waffe.

Darin unterscheidet sich dieser Fall nicht von Hunderten anderen Scheidungsprozessen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Der Missbrauchsvorwurf in Sorgerechts- und Scheidungsprozessen erlebt derzeit eine fatale Konjunktur. Schweizer Vormundschaftsbehörden, Gerichte und Beratungsstellen sind sich einig: Solche Beschuldigungen nehmen zu. Allein beim sexuellen Missbrauchsvorwurf gehen Zürcher Justizkreise von einer 40- Prozent- Zunahme seit 1995 aus. Wie viele dieser Anschuldigungen tatsächlich zutreffen, ist in der Schweiz nicht erfasst. Allerdings sprechen Studien aus dem Ausland eine deutliche Sprache. Der deutsche Jurist Burkard Schade, Professor an der Universität Dortmund, erhob eine Statistik basierend auf 250 Sachverständigengutachten. Sein Fazit: «Es sind keine zehn Prozent, in denen wir den Verdacht bestätigen konnten» , schreibt Schade in einer Dokumentation.

Im erbitterten Kampf ums Kind lassen sich Mütter selbst wider besseres Wissen verleiten, zu dieser Waffe zu greifen – denn sie ist erbarmungslos effizient: Ein inkriminierter Vater darf von Stund an sein Kind nur noch unter Aufsicht sehen – oder überhaupt nicht mehr. Bis der Vorwurf abgeklärt ist, kann es bis zu zwei Jahre dauern.
Vorwurf aus taktischen Gründen

Das Thema ist ein emotionales und ideologisches Minenfeld. Interessengruppen geschiedener Männer wie die Organisation «Verantwortungsvoll erziehende Väter VEV» oder «Mannschaft» klagen, der Missbrauchsvorwurf werde aus taktischen Gründen beinahe reflexartig erhoben, und Experten verlangen, der Missbrauch des Missbrauchsvorwurfs müsse selbst unter Strafe gestellt werden. Gut tausend ehemalige Eheleute kämpfen jedes Jahr durch alle Instanzen, und in den allermeisten Fällen kämpfen sie dabei um das Sorgerecht oder ein Besuchsrecht. Die zunehmende Unfähigkeit von Paaren, sich in Anstand und Einvernehmen zu trennen, schadet den Kindern, belastet Strafbehörden und Gerichte – und stürzt immer wieder zu Unrecht beschuldigte Väter in eine persönliche Tragödie. D. R.*, 38, ist des sexuellen Missbrauchs seiner Tochter angeklagt. Seine Wohnung ist leer geräumt. Nur die Bang-&- Olufsen- Stereoanlage und ein paar Designstühle stehen im Wohnzimmer. R. stützt die Hände auf die Knie und erzählt von dem Moment, als er die dreijährige Tonia nach sieben Monaten Trennung zum ersten Mal wieder sah. «Lueg, dä Papi!» , habe sie gerufen. R. Stimme bricht. Ihn haben die Ereignisse derart mitgenommen, dass er sich zusammenreissen muss, um weitersprechen zu können.

Als würde er auf der Stelle sterben

Seine Exfrau B.*, 44, erhob die Anschuldigung, als der Eheschutzrichter sie fragte, weshalb sie dem Vater jeglichen Kontakt zur Tochter verweigere. R. sagt, er habe sich damals gefühlt, als würde er auf der Stelle sterben: «Der Boden unter meinen Füssen öffnete sich.» B. R. begründete ihre Vermutung so: Tochter Tonia* fasse sich beim Wickeln an die Genitalien, das Mädchen wolle am ganzen Körper gekrault werden und Zungenküsse geben. Für die Mutter war klar, darauf kann ein Kleinkind nicht von allein kommen. Zwar überzeugten diese Indizien den Eheschutzrichter nicht. Doch Missbrauch und häusliche Gewalt sind Offizialdelikte, der Richter musste handeln: Er gab bei einem Kinderpsychologen ein Gutachten in Auftrag und verfügte umgehend ein begleitetes Besuchsrecht. R. durfte Tonia nur für wenige Stunden und im Beisein einer Vertrauensperson sehen. Der Mutter genügte das nicht, sie erstattete trotz der mageren Indizienlage Strafanzeige. Die Zunahme solcher Anzeigen erklärt sich Jean- Luc Rioult, Leiter der Fachgruppe Scheidungen bei der Zürcher Anwaltskammer, mit zwei Hauptgründen: «Es gibt eine grössere Sensibilisierung in der Gesellschaft; das Thema Kindsmissbrauch wird eher angesprochen, was gut ist. Gleichzeitig aber ist eine gewisse Hysterie da.» Rioult meint, dass während der letzten Jahre die Themen Kindsmissbrauch und Pädophilie derart eifrig in der Öffentlichkeit verhandelt worden seien, dass bald hinter jeder Ecke ein Triebtäter vermutet werde. Zudem stehen gewisse Rechtsanwälte mittlerweile im Ruch, ihre Mandantinnen geradezu aufzufordern, nach Indizien für eine Missbrauchsklage zu suchen. Scheidungsrechtsexperte Rioult nimmt zwar seine Kollegen gegen diesen Verdacht in Schutz – doch er muss einräumen: «Solch eine Klage festigt die Position der Mutter und sichert ihr die Obhut.» Am 24. Februar 2005 morgens um fünf Uhr verhaftete die Kantonspolizei St. Gallen Beat Z.*, 62. Verdacht auch hier: sexuelle Handlungen mit Kindern. Sieben Beamte führten Zeller in Handschellen ab, sie beschlagnahmten Computer, Handy, Video und Fotoalben. «Ich war fassungslos» , sagt Z., «mir war aber bald klar, dass dies ein weiterer Versuch meiner Ex war, mich fertig zu machen.» Seit Juli 2000 liegt der Maschinen- Ingenieur in einem Scheidungskrieg mit seiner Frau Anna*, 38; sie stammt aus der Dominikanischen Republik, arbeitet als Cabaret- Tänzerin und brachte drei Kinder mit in die Ehe.

Drei Wochen in Untersuchungshaft

Von einem dieser Kinder stammt die Anzeige. Stieftochter Isabella*, 22, behauptete, Z. habe sich sechs Jahre zuvor nackt zu ihr ins Bett gelegt und im Intimbereich angefasst. Einen Tag bevor Isabella zur Polizei ging, hatte sie am Telefon einen heftigen Streit mit ihrem Stiefvater. Z. hatte sich einmal mehr beschwert, dass er seine leibliche Tochter Nina*, 8, nur unregelmässig sehen konnte. «Isabella und ich kommen nie miteinander zurecht» , sagt Z. Ausgerechnet Isabella aber kümmert sich seit der Trennung der Eltern hauptsächlich um die kleine Schwester Nina. Besonders nachts, wenn die Mutter, wie Zeller behauptet, als Prostituierte arbeitet. Z. sass drei Wochen in Untersuchungshaft. Dann endlich waren alle Zeugen befragt und das Material aus seiner Wohnung ausgewertet. Resultat: Es gab keinen einzigen Hinweis auf Pädophilie. «Trotzdem hat mir die Staatsanwaltschaft auch nach der Freilassung jeglichen Kontakt verboten» , sagt Z.. Bis das Verfahren abgeschlossen ist – vermutlich im Herbst – , darf er Nina nicht sehen. Verschärfend für Z. kam hinzu, dass seine Frau Anna ihn schon im Trennungsjahr 2000 beschuldigt hatte, Nina missbraucht zu haben. Das 28- seitige Gutachten des Jugendpsychiatrischen Dienstes kam damals zum Schluss, es lägen keine Anzeichen für Missbrauch vor. Im Gegenteil: Die Mutter könne die Bedürfnisse des Kindes kaum wahrnehmen, und es müsse ein Wechsel des Obhutrechts zum Kindsvater in Betracht gezogen werden. Die erneute Beschuldigung traf Z. in seiner ganzen Existenz. Er zog aus dem Dorf weg, in dem er dreissig Jahre gelebt hatte. «Die Nachbarn hatten die Polizeiaktion natürlich mitbekommen.» Z. musste in einer psychiatrischen Klinik mehrere Wochen lang «aufgepäppelt» werden. «Der Vorwurf, ein Pädophiler zu sein, hat mich psychisch und physisch fertig gemacht.» Z. bezieht heute eine IV- Rente, Ende Februar ist der Scheidungstermin.

Seine ursprüngliche Forderung, die Obhut für Nina zu bekommen, kann er wohl vergessen – nach einem Verfahren wegen Kindsmissbrauchs. Auch Experten sehen nun Handlungsbedarf. Yvo Biderbost von der Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich sagt: «Es ist uns bewusst, dass manchmal aus taktischen Gründen gewisse Vorwürfe erhoben werden. Wir versuchen zu verhindern, dass damit eine Partei auf Zeit spielen kann.» In einer Kampfscheidung ist Zeit ein kostbares Gut: Je länger Kinder ihre Väter nicht sehen dürfen, desto grösser die Entfremdung. Je länger ein Kind sich in einer Umgebung eingelebt hat, desto weniger wird es ein Scheidungsrichter wieder herausreissen. «Es ist aber nicht im Interesse des Kindes, ihm den Vater zu entfremden» , sagt Biderbost, «selbst dann nicht, wenn solche Vorwürfe im Raum stehen.» Ähnlich argumentiert Anwaltsvertreter Jean- Luc Rioult: «Den Vorwürfen liegt ein grundsätzliches Problem zu Grunde: Ein Elternteil will dem anderen den Umgang verweigern.» Der regelmässige Kontakt zum leiblichen Kind müsse aber als schützenswertes Rechtsgut respektiert werden. Rioult fordert Gefängnisstrafen bei wiederholter und systematischer Behinderung des Kinderkontaktes. «Jede Bürgerin, jeder Bürger muss wissen: Wenn ich den Kontakt der Kinder zum anderen Elternteil tangiere, riskiere ich eine Bestrafung. Nur dann wird dieses Kontaktrecht wirklich ernst genommen.» Solche rechtlichen Konsequenzen würden vor allem Frauen treffen. In geschätzten 80 Prozent der Fälle ist es die Mutter, die mit allen Mitteln das Besuchsrecht torpediert.

«Ich hatte Angst, dass meine Tochter mich nicht mehr wiedererkennen wird» , sagt D. R., «sie war doch erst drei Jahre alt.» Die erste Begegnung nach sieben Monaten fand schliesslich in einem eigens für solche Zwecke eingerichteten Kinderhaus statt. Er habe die Betreuerinnen gebeten, Tonia nicht zu forcieren, falls sie nicht freiwillig mit ihm sprechen wolle. Als er den Gang betrat, rannte sie gerade von einem Spielzimmer ins andere, stockte und schaute ihn an. Dann rief sie: «Lueg, dä Papi!» und rannte mit ausgebreiteten Armen auf ihn zu. Der Verdacht, die Liebe eines Vaters zu seinem Kind beinhalte auch sexuelle Interessen, befällt Mütter meist schleichend. Am Anfang stehe «ein diffuses Unbehagen» , sagt Vreny Schaller, Leiterin der Fachstelle Kinderschutz Luzern. «Meine Erfahrung ist, dass die Mütter, wenn sie den Verdacht schliesslich aussprechen, wirklich daran glauben und überzeugt sind.» Je isolierter eine Mutter in der Trennungssituation sei, desto grösser die Gefahr, dass sie sich in die Missbrauchsidee hineinsteigere und systematisch nach Indizien suche. «Solch einer Mutter kommt nicht mehr in den Sinn, dass es viele Gründe haben kann, wenn sich ein Kind nach den Besuchstagen auffällig verhält oder gar über Beschwerden klagt.» Eine Frau, die in vollem Bewusstsein einen falschen Missbrauchsvorwurf erhebt, zeige, sagt Kinderschützerin Schaller, «krankhafte Züge» – dies sei aber die Ausnahme. Bloss: Der Missbrauch eines Missbrauchsvorwurfes ist einer Mutter nur schwer nachzuweisen. Selbst wenn sich ihr Verdacht nicht erhärten lässt, heisst das nicht zwingend, dass die Mutter böswillig gehandelt hat. Laut Schaller beginnt der Missbrauch des Missbrauchs spätestens dann, wenn eine Mutter ein Gutachten nach dem anderen in Auftrag gibt und so ihr Kind wiederholt gynäkologischen Untersuchungen und Befragungen aussetzt. Dieses Prozedere ist für jedes Kind eine Strapaze, die Strafbehörde ist gezwungen, nach einer Indizienkette zu suchen. Regula Schwager, Psychologin bei der Kinder- und Frauenschutzstelle Castagna in Zürich, sagt: «Ein Dreijähriger kann nicht sagen, der Papi habe sein Schnäbi ins Fudi gesteckt. Er sagt vielleicht, beim Papi kämen weisse Spinnen aus dem Schnäbi. Oder er erzählt von einem Bär, der nachts kommt und ihm wehtut.» Das genügt aber nicht für ein Gerichtsverfahren. Der Verdacht auf Missbrauch ist gerade für das Kind selber eine grosse Belastung. Fremde Leute stellen ihm seltsame Fragen: Und plötzlich sieht es seinen Papi nicht mehr – meist ohne überhaupt zu wissen weshalb.

Kinder angestiftet – aber keine Strafe

Die Vertreterinnen der Opferschutzstelle Castagna wehren sich vehement dagegen, alle klagenden Frauen unter Generalverdacht zu stellen. «Wir erleben das Gegenteil: Dass Frauen einen begründeten Missbrauchsverdacht nicht vorbringen, eben weil sie fürchten, man werfe ihnen taktisches Verhalten vor.» Dennoch gibt es genau diese Fälle: Anwälte erzählen immer wieder die Geschichte jener Zürcher Mutter, der nachgewiesen werden konnte, dass sie selber ihre Kinder dazu angestiftet hatte, den Vater zu zeichnen, der auf die Kinder uriniert. Bestraft wurde sie dafür nicht – wegen Unzurechnungsfähigkeit.

Trotzdem ist die Gleichung «hinterhältige Frauen, wehrlose Männer» zu simpel. Wer in einem Scheidungskrieg einen Trumpf hat, spielt ihn aus. Männer sind nicht die besseren Menschen als Frauen, Männer versuchen oft ihrerseits, mit Vorwürfen ihre Exfrauen zu diskreditieren.

Etwa, indem sie ihnen Psychosen vorwerfen. Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs aber ist – noch – eine rein weibliche Waffe. Seit Jahren führt Walter B.*, 42, aus Basel mit seiner temperamentvollen peruanischen Noch- Frau Dolores*, 39, einen Scheidungsstellungskrieg. Sie behauptet mit grosser Regelmässigkeit, er schlage sie, er weist jede Schuld von sich.

Erst vor ein paar Tagen flatterte ihm eine Strafanzeige ins Haus: Busse über 500 Franken. In den Bauch soll er seine Frau geboxt haben und mit der flachen Hand auf den Kopf geschlagen. Sie rief wie üblich die Polizei. «Weil sie genau weiss, dass sie mit der Unterstützung der männlichen Beamten rechnen kann und ein Arztbesuch angeordnet wird» , sagt er.

Der medizinische Befund fand ein kleines Hämatom am Unterarm, das sie sich «irgendwo geholt haben könnte» . Diesmal kam es zum Streit, als Bucher die achtjährige Tochter Sonja* fürs Wochenende abholen wollte. Die Mutter hatte keine geeigneten Kleider parat gemacht. «Es regnete, und ich wollte das Nötigste selber zusammenstellen. Da ging sie wie eine Furie auf mich los.» Seit diesem Zwischenfall darf er seine Tochter nur noch in Begleitung einer Vertrauensperson treffen. Doch ausgerechnet die Tochter zeigt sich störrisch und besucht den Vater immer wieder spontan auf eigene Faust. B. fühlt sich unfair behandelt – er ist aber ratlos, wie er die Anschuldigungen widerlegen soll. Allein, dass er einen Gegenbeweis antreten muss, macht ihn sauer. «Wenn meine Exfrau aus dem Fenster um Hilfe schreit, geht doch jeder davon aus, dass sie wirklich Hilfe benötigt. Es sieht ja keiner, dass ich mit verschränkten Armen im Türrahmen stehe.» Ist ein Verdacht erst ausgesprochen, ist er kaum mehr aus der Welt zu schaffen. Schon gar nicht, wenn eine Anzeige vorliegt. D. R., der Vater Tonias, wollte mit offenen Karten spielen und informierte seinen Arbeitgeber. Der zog ihn erst mal aus der «Stress- Schusslinie» – bis letzten Oktober. Dann, nach 20 Dienstjahren, erhielt R. die Kündigung. «Meine Leistung stimmte nicht mehr, eine Bank ist keine geschützte Werkstatt.» Das Verfahren gegen R. ist heute eingestellt, die Einschränkung des Besuchsrechts aufgehoben. Und vor allem: Seine Exfrau B. muss 500 Franken Verfahrenskosten bezahlen. Dieser richterliche Verweis zeigt Wirkung. Die heute siebenjährige Tonia besucht regelmässig ihren Vater und dessen neue Lebenspartnerin. Ob die leibliche Mutter B. noch immer fürchtet, ihre Tochter sei durch den Vater bedroht, mochte sie FACTS nicht mitteilen. R. versucht, auf Provokationen gelassen zu reagieren: «Ich streite nicht mehr. Hauptsache, ich sehe meine Tochter.»

* Name geändert