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Handbuch der Kindheitsforschung, 1993 S.601-615, Hrsg. von Manfred Markefka und Bernhard Nauck, Luchterhand Verlag
Wassilios E. Fthenakis
In der Forschung wird deshalb vermehrt die Frage diskutiert. wie Kinder auf diese Veränderungen im familialen System reagieren und wie sie die resultierende Diskontinuität in ihrer Entwicklung bewältigen. Zusammenfassende Darstellungen des Forschungsstandes haben Amato und Keith (199l), Fthenakis et al. (1982), Emery et al. (1982), Hetherington (1989), Hetherington et al. (1982, 1985), Hodges (199l), Marafiote (1985), Wallerstein und Kelly (1980), Wallerstein und Blakeslee (1989), Wolchik und Karoly (1988), Zaslolw (1988,1989) vorgelegt. Im deutschsprachigen Gebiet gibt es wenige Untersuchungen, die sich mit den Auswirkungen von Trennung und Scheidung auf die Entwicklung des Kindes befassen (Bendkover/Oggenfuss, 1980; Felder, 1990; Figdor, 1991; Lehmkuhl, 1988; Napp-Peters, 1988,1991; Sander, 1988).
Während man in einer ersten Phase der Scheidungsforschung versuchte, die Situation von Kindern in geschiedenen Familien zu beschreiben (Gardner, 1976; Wallerstein/Kelly, 1980), bemühen sich neuere Beiträge um systematische Vergleiche zwischen Kindern aus geschiedenen und nicht geschiedenen Familien (Hetherington et al., 1989,1982). Die Forschung bewegte sich dabei in Richtung Identifikation von intervenierenden Variablen, die die Zusammenhänge zwischen Scheidung und kindlicher Entwicklung moderieren. Als Konsequenz dieser Entwicklung treten klinisch orientierte Ansätze eher in den Hintergrund, und man betrachtet kindliche Reaktionen auf Trennung und Scheidung vorwiegend als ein nicht-klinisches Phänomen und interessiert sich primär für Bewältigungsformen, die Kinder in Abhängigkeit etwa vom jeweiligen Entwicklungsstand, von ihrem Geschlecht und von weiteren Charakteristiken zur Verarbeitung des Scheidungsgeschehens zeigen. Man ist bemüht, Ehescheidung im Rahmen eines Familienentwicklungsansatzes neu zu interpretieren, um die kindlichen Reaktionen auf Trennung und Scheidung im Zusammenhang mit der Entwicklung einer Familie zu analysieren und sie nicht als separates, lediglich scheidungs- und nachscheidungsbedingtes Phänomen zu betrachten (Fthenakis/Kunze, 1992; Fthenakis et al., 1982; Wallerstein/Kelly. 1980: Wallerstein/Blakeslee, 19S9; Wolchik/Karoly, 1988).
Kindliche Reaktionen auf die Trennung der Eltern variieren geschlechtsspezifisch: Während Jungen vorwiegend ausagierendes, aggressives Verhalten als Reaktionsform wählen, tendieren Mädchen zu internalisierenden Verhaltensweisen. Viele Töchter zeigen überangepaßtes Verhalten bis zur Pubertät. Ab diesem Zeitpunkt findet sich zwar eine Stabilisierung im Verhalten der Jungen, bei Mädchen werden jedoch aggressive Verhaltensweisen manifest, die sich in der Regel gegen den sorgeberechtigten Elternteil richten. Während Jungen offensichtlich von einer Wiederheirat ihrer sorgeberechtigten Mutter profitieren und an Verhaltenssicherheit gewinnen, reagieren Mädchen auf diese Situation verstärkt mit Verhaltensauffälligkeit (Black/Sprenkle, 1991; Diedrick, 1991; Zaslow, 1988, 1989).
Ein weiterer wichtiger Prädiktor für kindliches Verhalten im Scheidungskontext ist das Temperament. So zeigten einige Untersuchungen, daß es »schwierigen« Kindern offensichtlich nicht gelingt, sich an die scheidungsbedingten Veränderungen anzupassen. Generell reagieren sie auf negative Ereignisse intensiver als unauffällige Kinder. Das schwierige Kind ist mit größerer Wahrscheinlichkeit Auslöser und Ziel aversiver Reaktionen von Eltern und Stiefeltern, während es gleichzeitig schlechter mit derartigen Reaktionen umgehen kann. Bei solchen Kindern kann Streß zu Defiziten in den späteren Bewältigungsfertigkeiten und zu einer Zunahme von Verhaltensproblemen führen. Auch weitere Charakteristika des Kindes wie z. B. Intelligenz, Selbständigkeit, innere Kontrollüberzeugung und Selbstwertgefühl sind mit der kindlichen Anpassungsfähigkeit vor, während und nach einer Scheidung assoziiert (Kelly, 1988).
In einer Längsschnittstudie von Kelly (1988) zeigte sich, daß einige Partnerschaften zwar in der Tat durch intensiven ehelichen Konflikt, häufige kindspezifische Konflikte und schlechte Kommunikation gekennzeichnet waren, für andere Ehen traf dies jedoch offensichtlich nicht zu. So entschied sich beispielsweise eine beträchtliche Anzahl von Paaren wegen einer allmählichen Abnahme von Liebe und gegenseitigem Respekt oder Unterschieden im Lebensstil und in den Wertvorstellungen für eine Scheidung. Ein hohes Niveau an €rger oder schlechte kindspezifische Kommunikation und Kooperation waren nicht notwendigerweise mit diesen Faktoren assoziiert.
In zwei Studien zeigte sich, daß 25 % bis 30% der Paare, die sich scheiden lassen wollten, nur minimale oder keine Konflikte in den zwei Jahren vor der Trennung angaben (Kelly, 1988; Kelly/Gigy/Hausman, 1988). In diesen speziellen Familien haben die Kinder evtl. weniger Konflikte und Disharmonie erlebt als andere Kinder in hochstrittigen Familien, die weiterhin zusammen bleiben. Generell berichten sogar im Scheidungsprozeß befindliche Eltern aus Familien mit hohem Konfliktniveau signifikant weniger kindspezifische als eheliche Konflikte und signifikant bessere Kooperation und Kommunikation bei der Trennung in kindbezogenen Fragen als in anderen Bereichen des Zusammenlebens (Kelly et al., 1988). Insgesamt 38% der Eltern sagten aus, daß sie, was die Kinder betraf, gut oder sehr gut miteinander kommunizieren, und ein weiteres Drittel schätzte die kindbezogene Kommunikation als angemessen ein. Nur 29 % gaben an, daß ihre kindbezogene Kommunikation schlecht oder sehr schlecht sei (Kelly/Gigy/Hausman, 1988).
Demnach scheint es, daß in vielen Ehen die Elternfunktion getrennt von der ehelichen Beziehung den positivsten und erfolgreichsten Aspekt der Partnerschaft darstellt. Derartige Daten legen es nahe, daß weitverbreitete Annahmen über Ehen, die zu einer Scheidung führen, aufgegeben und durch eine differenziertere Sichtweise ersetzt werden sollten.
Die kindliche Bewältigung des Scheidungsgeschehens wird insbesondere durch folgende Faktoren des familialen Systems beeinflußt: (a) das familiale Konfliktniveau, (b) die Kompetenz des sorgeberechtigten Elternteils, (c) die Qualität der Eltern-Kind-Beziehung und vor allem die Beziehung des Kindes zum nichtsorgeberechtigten Elternteil, (d) die Art der gewählten Sorgerechtsregelung und nicht zuletzt (e) den Ehestatus nach einer Scheidung bzw. die Wiederheirat eines Elternteils.
Familiales konfliktniveau: Intensiver und häufiger ehelicher Konflikt ist generell mit schlechter psychischer Anpassung bei Kindern aus intakten wie aus geschiedenen Familien verknüpft (Emery, 1982). In ihrer Längsschnittstudie konnten Block et al. (1981, 1986) zeigen, daß das Verhalten von Jungen bereits bis zu 11 Jahren vor der elterlichen Trennung oder juristischen Scheidung nachhaltig von dem beeinflußt wurde, was sie als »predivorce familial stress« bezeichnen. So zeigten die untersuchten Jungen Verhaltensauffälligkeiten wie fehlende Impulskontrolle, Aggression und »excessive energy«, und zwar bereits vor der Eltern-trennung. Das Verhalten der Mädchen war deutlich weniger von familiären Belastungen vor der Scheidung bestimmt.
O'Leary und Emery (1984) fanden bei einem Vergleich klinischer und nichtklinischer Stichproben in der Zeit vor einer Scheidung signifikante Zusammenhänge zwischen elterlichem Konflikt und kindlicher Fehlentwicklung, wenn im familialen System weitere Stressoren vorhanden waren: Depression eines Elternteils und inkonsistentes Elternverhalten können in Verbindung mit elterlichen Konflikten zu Verhaltensauffälligkeiten bei den Kindern führen. Dies erklärt z. B., warum nicht alle Kinder, die elterlichen Konflikten ausgesetzt sind, auch mit Verhaltensauffälligkeiten reagieren. Möglicherweise lernen manche Kinder unter günstigen Kontextbedingungen, mit den Konflikten ihrer Eltern umzugehen (Emery, 1982). Demzufolge kommt der Scheidung bzw. den sie begleitenden weiteren Stressoren nicht die auslösende, sondern eher eine verstärkende Rolle zu, was das Auftreten kindlicher Verhaltensauffälligkeiten betrifft.
Camara und Resnick (1989) betonen, daß Konflikte vor der Scheidung keine eindeutige Aussage über die Entwicklung nach einer Scheidung zulassen. Sowohl die Beziehung zu den Kindern als auch zum geschiedenen Partner kann nach der Scheidung eine neue Qualität gewinnen. Halten jedoch elterliche Konflikte auch nach der Scheidung an, so sind Kinder in einer solchen Situation eine der am stärksten betroffenen Risikogruppen (Johnston et al., 1985). Konflikte stehen hierbei in Wechselwirkung mit ökonomischer Deprivation, elterlicher »Psychopathologie«, mit wenig kindgerecht gestalteten Sorge- und Umgangsregelungen, die für kindliche Verhaltensauffälligkeiten mitverantwortlich gemacht werden. Kelly (1988) fand, daß etwa 20 Monate nach der Scheidung immer noch 15 % der von ihr untersuchten Eltern beträchtliche oder extreme Streitigkeiten hinsichtlich der Besuchs- und Sorgerechtsregelungen angaben, und etwa 20% der Eltern glaubten, daß sie überhaupt nicht oder nur wenig im Hinblick auf die Kinder mit ihrem Partner kooperieren könnten.
Das Vorhandensein eines hohen elterlichen Konfliktniveaus in den Jahren nach der Scheidung ist in konsistenter Weise mit ausgeprägten Persönlichkeits- und Verhaltensproblemen seitens der Kinder assoziiert. Hetherington (1989) zeigte, daß Kinder aus Scheidungsfamilien mit geringerem Konfliktniveau besser angepaßt waren als Kinder aus vollständigen Familien mit hohem Konfliktniveau. Kline et al. (1988) fanden signifikante Zusammenhänge zwischen dem elterlichen Konfliktniveau und der Anpassung des Kindes ein Jahr nach der Scheidung.
Eine Vielzahl von Befunden aus empirischen Studien spricht dafür, daß elterliche Konflikte assoziiert sind mit geringer Impulskontrolle bei den Kindern (Block et al., 1981; Emery/O'Leary, 1982; Hetherington et al., 1982; Hess/Camara, 1979; Porter/O'Leary, 1980; Rutter, 1971; Wallerstein/Kelly, 1980). Selten hingegen sind Studien, die sich mit Zusammenhängen zwischen elterlichen Kontlikten und überkontrolliertem kindlichem Verhalten befassen (Block et al., 1981; Whitehead, 1979) oder solche, die belegen, daß Mädchen im gleichen Ausmaß wie Jungen betroffen sind. Verminderter Konflikt zwischen früheren Ehepartnern war zudem bei Jungen mit besserem Betragen inner- und außerhalb des Klassenzimmers und mit besseren Lesefertigkeiten assoziiert (Guidubaldi/ Perry, 1985).
Kompetenz des sorgeberechtigten Elternteils: Die Kompetenz des sorgeberechtigten Elternteils erwies sich in einigen Untersuchungen als bedeutsame Variable für die kindliche Anpassung während der Nachscheidungsphase (Hetherington et al., 1985; Wallerstein/Kelly, 1980). Grundsätzlich läßt sich eine Beeinträchtigung elterlicher Erziehungskompetenz in Abhängigkeit vom Scheidungsgeschehen beobachten, die durch Verhaltensinkonsistenz im Bereich der Disziplinierung, durch einen Mangel an Kontrolle über die Kinder und gestörte Kommunikation charakterisiert wird. Davon scheint die Mutter-Sohn-Dyade besonders betroffen zu sein. kelly (1988) erwähnt, daß sorgeberechtigte Mütter weniger mit ihren Söhnen kommunizieren, sie waren weniger konsistent in ihrem Erziehungsverhalten, wandten mehr negative Sanktionen gegenüber Jungen an und belohnten weniger, jeweils verglichen mit Töchtern.
Vorliegende Forschunosevidenz bestätigt, daß beeinträchtigtes Selbstwertgefühl, das Gefühl von Unzulänglichkeit, Depression und €ngstlichkeit des sorgeberechtigten Elternteils eng verknüpft sind mit kindlichen Verhaltensauffälligkeiten. Diese Arbeiten zeigen aber auch, daß kindliche Verhaltensweisen, besonders solche von Söhnen, das Verhalten der sorgeberechtigten Mütter in der beschriebenen Weise beeinflußt haben. Zudem konnte Evidenz dafür geliefert werden, daß ähnliche Zusammenhänge, wenn auch nicht in diesem Ausmaß, in nicht geschiedenen. ~;onfliktreichen Familien zu beobachten waren. Zur Erklärung dieser Ergebnisse sind wiederum auch andere Faktoren zu berücksichtigen wie eine scheidungsbedingte Umstrukturierung der Lebensgestaltung, Aufnahme einer Berufstätigkeit, eine mit der Scheidung einhergehende Reduktion ökonomischer Ressourcen, eine Ausgrenzung des nichtsorgeberechtigten Elternteils aus dem Leben der Kinder, die den kindlichen Bedürfnissen nicht entsprechen und die eine Belastung in der Beziehung zwischen sorgeberechtigtem Elternteil und den Kindern mit sich bringen können (vgl. Sander; Walper in diesem Band).
Beziehung zwischen dem Kind und dem nichtsorgeberechtigten Elternteil: Die Beziehung zwischen dem Kind und seinem nicht sorgeberechtigten Elternteil in Zusammenhang mit der kindlichen Anpassung an die Trennung der Eltern war in den letzten Jahren Gegenstand zahlreicher Untersuchungen (Fthenakis et al., 1982; Loewen, 198S: Marafiote, 1985; Seltzer et al., 1988). Ein konsistentes Ergebnis der Scheidungsforschung besagt demnach, daß der primäre negative Aspekt der elterlichen Scheidung ein mit ihr einhergehender Verlust eines Elternteils für das Kind ist (Hetherington et al., 1982; Kurdek/Berg, 1983; Wallerstein/Kelly, 1980; Warshak/Santrock, 1983). Die sich aus fehlender Verfügbarkeit des Vaters (vgl. Fthenakis, 1985) bzw. der Mutter (vgl. Rutter, 1979) für das Kind ergebenden Konsequenzen sind in der Literatur hinreichend beschrieben worden. In einer Reihe von Studien wurde zudem gezeigt, daß Sorgerechtsformen, die den Kindern fortgesetzte Beziehungen zu beiden Eltern ermöglichen, günstige Ausgangsbedingungen dafür bieten, scheidungsbedingte nachteilige Folgen für die Entwicklung der Kinder zu reduzieren (Clark et al., 1988; Johnston et al., 1989; Kurdek/Siesky, l980; Kurdek et al., 1981; Kurdek/Berg, 1983; Luepnitz, 1982, 19S6).
Die Bedeutung der Qualität kindlicher Beziehungen zu beiden Eltern nach der Scheidung wurde ebenfalls in mehreren empirischen Untersuchungen unterstrichen (Anderson/Anderson, 1981; Hetherington et al., 1982; Ware, 1982). Lowenstein und Koopman (1978) fanden einen positiven Zusammenhang zwischen Selbstwertgefühl des Kindes und Umgangshäufigkeit sowohl mit nichtsorgeberechtigten Vätern als auch mit nichtsorgeberechtigten Müttern. Hess und Camara (1979) konnten zwar keine Korrelation zwischen dem Umfang von Vater-Kind-Kontakten, sehr wohl aber zwischen der Qualität der Vater-Kind-Beziehung und der Entwicklung von Scheidungskindern aufzeigen. Wechselwirkungen zwischen der Anpassung des Kindes, der Qualität der Vater-Kind-Beziehung und der Zeit, die das Kind alleine mit dem Vater verbringen konnte, berichten Kurdek und Berg (1983); (s. zusammenfassend Fthenakis, 1985: Fthenakis, 1992; Hetherington et al., 1989; Hodges, 1991; Loewen, 1988).
Fortgesetzte Beziehungen zu dem Elternteil, mit dem die Kinder nicht mehr zusammenleben können, entsprechen dabei in der Regel dem ausdrücklichen Kindeswunsch (Hetherington et al., 1982; Laiken, 1981; Santrock et al., 1982; Wallerstein/Kelly, 1980). Die Kinder wollen Kontakte selbst bei fortgesetzten Konflikten zwischen den Eltern und trotz der ernsten Belastungen, die damit für sie selbst entstehen, aufrechterhalten (Johnston et al., 1985). Ferner liegt Evidenz dafür vor, daß die weiterhin stabile Beziehung zum Vater nach der Scheidung für die Kinder die Bewältigung einer Wiederheirat der Mutter erleichtern kann (Brand et al., 1988; Furstenberg, 1987; Furstenberg/Cherlin 1991; Furstenberg et al., 1987; Hetherington et al., 1982).
Es hat sich schließlich gezeigt, daß väterliche Unterhaltszahlungen eine wichtige Ressource für die Kinder sind, die nachweislich mit weiterer positiver Entwicklung korreliert (Furstenberg et al., 1987). Auch in Deutschland sind diese Leistungen niedrig und erfolgen häufig unregelmäßig, unvollständig oder gar nicht. Sie werden jedoch zuverlässiger entrichtet, wenn der Kontakt des Vaters zum Kind aufrechterhalten werden konnte (Bohannan, 1985; Rosenthal/Keshet, 1981).
Sorgerechtsregelung: Mit der Bedeutung, die der jeweils gewählten Sorgerechtsregelung bezüglich der Entwicklung des Kindes in der Nachscheidungssituation zukommt, haben sich empirische Studien erst in der jüngsten Vergangenheit befaßt. Die vergleichenden Untersuchungen erbrachten durchweg, daß das Ausmaß an Kontakt zwischen Kindern und beiden Eltern bei Arrangements mit gemeinsamer elterlicher Sorge höher war als bei alleiniger elterlicher Sorge, und zwar auch längsschnittlich gesehen, und daß Kontaktabbrüche die Ausnahme blieben (Balloff/Walter, 1990, 1991).
Väterlicher Rückzug trat signifikant häufiger bei einem alleinigen als bei gemeinsamem elterlichen Sorgerecht auf (Kline et al. 1986). Bei den von Luepnitz (1986) untersuchten Familien besuchte die Hälfte der Kinder aus Familien mit alleinigem elterlichem Sorgerecht niemals den anderen Elternteil, während alle Kinder aus Familien mit gemeinsamem elterlichen Sorgerecht reguläre Kontakte mit dem anderen Elternteil unterhielten. Dabei zeigten die Eltern auch über reine Besuchskontakte hinaus vermehrt gemeinsames Engagement und Verantwortung (Bowman/Ahrons, 1985; Luepnitz. 1986).
Eine Nachfolgeuntersuchung erbrachte, daß Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht vergleichsweise weniger von Schwierigkeiten berichteten, Zeit zum Spielen mit ihren Kindern zu finden (Maccoby et al., 1988). Mütter mit gemeinsamem Sorgerecht äußerten größere Achtung gegenüber den elterlichen Fähigkeiten des früheren Partners. Sie beschrieben ihn als stärker unterstützend und als verständnisvoller (Maccoby et al., 1988). †bereinstimmend geben Eltern in verschiedenen Studien Zufriedenheit mit dem Arrangement der gemeinsamen Elternverantwortung an (Ahrons, 1980; 1981: Irving et al., 1984; Maccoby et al., 1988; Steinman, 1981; Steinman et al., 1985).
Kinder mit gemeinsamer Sorge der Eltern waren vergleichsweise zufriedener mit der Sorgerechtsregelung als Kinder bei alleiniger elterlicher Sorge (Luepniz, 1986; Neubauer, 1989). Sie fanden es vorteilhaft, über zwei Wohnsitze zu verfügen. und Belastungen, die die Wechsel mit sich brachten, erschienen ihnen der Mühe wert, weil sie damit beiden Eltern nahe bleiben konnten. Bei den meisten Kindern entstanden weder Unsicherheiten oder Verwirrungen über die Regelung noch über die Endgültigkeit der elterlichen Scheidung (Abarbanel, 1979; Luepnitz, 1986).
Ausschlaggebend für das Gelingen dieser Arrangements ist eine Anpassung an
die individuellen und altersentsprechenden kindlichen Bedürfnisse und familialen
Möglichkeiten. Beispiele für Schwierigkeiten von Kindern im vorschulischen Alter
und von Kindern mit eingeschränkten kognitiven Kompetenzen, was den
Wechsel zwischen den elterlichen Haushalten betrifft, geben Steinman (1981),
Irving et al. (1984) sowie Johnston et al. (1989). Insbesondere für Eltern mit
kleinen Kindern, die gemeinsame elterliche Sorge praktizieren wollen, haben
McKinnon und Wallerstein (1988) ein unterstützendes Programm vorgeschlagen
(für Vorschulkinder vgl. auch Rossiter, 1989). Probleme von Adoleszenten beim
Umgang mit dem anderen Elternteil beschreiben Springer und Wallerstein (1983).
Wie sich die vermehrte Verfügbarkeit beider Eltern auf die Entwicklung der
Kinder auswirkt, ist in erster Linie anhand der Auftretenshäufigkeit von Verhaltensproblemen
sowie hinsichtlich der Effekte auf das Selbstkonzept der Kinder
(vgl. Neubauer in diesem Band) untersucht worden. Eine Reihe vergleichender
Untersuchungen mit Kindern beiderlei Geschlechts und unterschiedlicher Altersgruppen
fand keine Unterschiede im Auftreten von Verhaltensschwierigkeiten,
die sich auf das Sorgerechtsarrangement hätten zurückführen lassen (Furstenberg
et al., 1987; Glover/Steele, 1989; Luepnitz, 1982,1986).
Weitere Studien erbrachten dagegen Hinweise auf eine bessere Anpassung von
Kindern mit gemeinsamer Sorge der Eltern. So zeigten sich geringere emotionale
und Verhaltensprobleme bei Jungen und ein höheres Selbstwertgefühl. Befragte
Kinder berichteten von signifikant mehr positiven und weniger negativen scheidungsbezogenen
Erlebnissen (Wolchik et al., 1985). Bei der Interpretation dieser
Befunde dürfen jedoch die mit der Stichprobengewinnung verknüpften Selektionseffekte
nicht übersehen werden.
Ehestatus bzw. Wiederheirat: Schliesslich erwies sich der Ehestatus bzw. eine Wiederheirat der Eltern aIs wichtiger Faktor für die Anpassung des Kindes in der Nachscheidungszeit. Wie Hetherington (1989) berichtet, leiden etwa 46% der von der Wiederheirat eines Elternteils oder beider Eltern betroffenen Kinder unter Verhaltensauffälligkeiten. Davon scheinen Töchter eher als Söhne betroffen zu sein.
Hetherington et al. (1985) fanden sechs Jahre nach der Scheidung der Eltern, daß Jungen und Mädchen, die seit weniger als zwei Jahren in wiederverheirateten Familien lebten, verstärkt externalisierendes Verhalten zeigten. Zwei Jahre nach Wiederheirat eines Elternteils scheinen Jungen von der Verfügbarkeit eines Stiefelternteils zu profitieren; sie unterscheiden sich nicht mehr von Jungen aus nichtgeschiedenen Familien. Im Gegensatz dazu waren bei Mädchen, die mehr als zwei Jahre in wiederverheirateten Familien lebten, ausgeprägtere externalisierende und internalisierende Verhaltensweisen zu beobachten als bei Mädchen, die entweder in der nichtgeschiedenen oder der geschiedenen Familie aufwuchsen. Mädchen, deren Mutter die alleinige elterliche Sorge praktiziert hatte, berichteten bei der Wiederheirat von negativeren Auswirkungen auf ihre Beziehung zum biologischen Vater als Mädchen, deren Eltern die gemeinsame elterliche Sorge innegehabt hatten (vgl. Fthenakis, 1985; Visher/Visher, 1987).
Erhöhtes Risiko psychiscller Erkrankung: Das Risiko, daß ein Kind mit geschiedenen Eltern (bis 5 Jahre nach der Scheidung) einem Psychologen oder Psychiater vorgestellt wird, ist bis zu viermal größer als bei einem Kind aus nicht geschiedener Familie (Kalter/Rembar 1981). Zill (1983) stellte eine Verdoppelung der Zahl von Kindern aus geschiedenen Familien fest, die psychiatrischer bzw. psychologischer Hilfe bedurften. Nach der vorliegenden Forschungsevidenz sind die bei der Konsultation eines professionellen Helfers am häufigsten vorgetragenen Probleme Verhaltensstörungen, Aggressionen, fehlende Impulskontrolle und offensichtliche Fehlhaltungen in der moralischen Entwicklung (Emery/ O'Leary, 1982; Porter/O'Leary 1980; Zill, 1983). Eine Anzahl von Klinikern beobachtete zudem bei Scheidungskindern das vermehrte Auftreten von internalisierten Problemen, insbesondere von Depressionen (Wallerstein/Kelly 1980). Erhöhtes Selbstmordrisiko: Psychoanalytisch orientierte Autoren haben schon seit langem einen Zusammenhang zwischen dem Verlust eines bedeutsamen Objektes und Depression bzw. Selbstmord postuliert und haben komplexe Identifikationen mit dem verlorenen Objekt als involvierte Schlüsselreize dieser Trennungsreaktion beschrieben. Zilboorg (1937) hielt Selbstmord bei früherem Elternverlust insbesondere dann für wahrscheinlich, wenn die Trennung in der ödipalen oder adoleszenten Phase der kindlichen Entwicklung erfolgt war. Retrospektive Untersuchungen bestätigen wiederholt ein häufiges Auftreten von Elternverlust in der Kindheit bei späterem suizidalen Verhalten (Kearney, 1969). Trotz berechtigter methodischer Kritik fanden sich in diesen Arbeiten gewisse Hinweise, daß früher Elternverlust gravierendere Konsequenzen hat als späterer Verlust, daß der Tod eines Elternteils eher zu vollendetem Selbstmord und der Verlust durch Trennung oder Scheidung eher zu Selbstmordversuchen führt, also die Reaktion auf den irreversiblen bzw. angedrohten oder teilweisen Verlust eines geliebten Objektes darstellt. Auch in der Studie von Adam et al. (1973) war der tatsächliche oder angedrohte Verlust einer bedeutsamen Bezugsperson bei allen Selbstmordversuchen von Universitätsstudenten im Alter von 17-27 Jahren, die psychologische Beratung in Anspruch genommen hatten, der antreibende Faktor.
Delinquenz: Bei Kontrolle der intervenierenden Variablen lassen sich abgesicherte Zusammenhänge zwischen dem Erleben einer elterlichen Scheidung in der Kindheit und Delinquenz im Jugend- und Erwachsenenalter kaum noch feststellen. Dennoch liegen einige Arbeiten vor, die einen solchen (zumindest indirekten) Zusammenhang nahelegen. In der Untersuchung von Wallerstein und Kelly (1980) war Delinquenz als solche in der Probandengruppe mittleren Alters vergleichsweise gering ausgeprägt. Zwar fand sich bei den Mädchen keine erhöhte Rate schwer delinquenter Handlungen, wohl aber eine gewisse Unbekümmertheit im sexuellen Bereich, was sich in geringer Sorgfalt bei der Auswahl von Sexualpartnern (40 % der Mädchen hatten in der Adoleszenz bereits drei oder mehr Freunde gehabt) und in einem hohen Prozentsatz von Abtreibungen manifestierte (ein Viertel der untersuchten Mädchen hatten im Alter von 13-16 Jahren eine Abtreibung). Bei den älteren männlichen Jugendlichen waren hingegen 30% in schwerwiegende Vergehen wie Gewalttätigkeit, Einbruch, Drogenhandel, Verkehrsdelikte verwickelt gewesen (Wallerstein/Blakeslee, 1989). Glaser (1965) stellte fest, daß delinquente Mädchen häufiger aus zerbrochenen Familien stammten als delinquente Jungen und ihr Delikt überwiegend sexuelles Fehlverhalten ist. In die gleiche Richtung gehen die Ergebnisse von Kalter et al. (1985), wonach Mädchen aus geschiedenen Familien im Teenageralter mit größerer Wahrscheinlichkeit Auffälligkeiten wie promiskuitives Verhalten, Drogenmißbrauch und Weglaufen von zu Hause zeigen als Altersgenossinnen aus nicht geschiedenen Familien. Vielfach wurden solche Zusammenhänge im Rahmen des »broken-homes«-Forschungsansatzes (vgl. Fthenakis, 1985) festgehalten. Dieser Perspektive haften jedoch vielfältige Probleme theoretischer und methodologischer Art an, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann.
Gestaltung von Partnerschaften: Wohl mit die gravierendsten Langzeitauswirkungen bringt das Ergebnis einer elterlichen Scheidung hinsichtlich der Einstellungen zu und der Gestaltung von Partnerschaften mit sich.
Bei der 5-Jahres-Nachfolgeuntersuchung der Studie von Wallerstein und Kelly (1980) hegten
viele Kinder die Befürchtung, daß sie in einer eigenen Beziehung die gleichen Fehler
machen würden wie ihre Eltern und von daher unfähig seien, eine positive Beziehung
aufrechtzuerhalten. Während sich bei den jüngeren Probanden noch überwiegend Optimismus
im Hinblick auf die zukünftige eigene Ehe zeigte, war bei Wallerstein und Kelly
(1980) insbesondere die mittlere Altersgruppe grundlegend verunsichert, was die Stabilität
von gegenwärtigen und zukünftigen Partnerbeziehungen betrifft. Nahezu zwei Drittel der
Jugendlichen (insbesondere Mädchen) waren hinsichtlich der Möglichkeit eines Scheiterns
der eigenen Ehe besorgt, und die Hälfte der Jugendlichen befürchtete Verrat auch in ihren
gegenwärtigen Beziehungen. Diese Altersgruppe hatte besonders große Bedenken, die
Beziehungsmuster und Fehler ihrer Eltern zu wiederholen. Allerdings fühlte sich eine
signifikante Untergruppe selbst bei der besonders belasteten mittleren Gruppe von
Wallerstein und Kelly (1980) nur wenig von den elterlichen Fehlern beeinflußt, war
zuversichtlich,
was die eigene Zukunft betrifft, und suchte aktiv nach positiven außerfamiliären
Rollenmodellen. Eine ähnliche Haltung zeigte sich in der Gruppe der älteren Jugendlichen
(Wallerstein/Blakeslee, 1989).
Bedenken hinsichtlich der eigenen Zukunft als Ehepartner wurden auch von zahlreichen
anderen Autoren bei Jugendlichen aus Scheidungsfamilien gefunden (Anderson/Anderson,
1981; Kalter et al., 1985). Slater et al. (1983) äußern die Vermutung, daß diesbezügliche
€ngste zum reduzierten Selbstwertgefühl der von ihnen untersuchten adoleszenten
Mädchen beitragen.
In der Gestaltung von Partnerbeziehungen zeigten sich zudem signifikante
Geschlechtsunterschiede: Während die Mädchen der mittleren Gruppe bei Wallerstein und Kelly
(1980)
aktiv die Beziehung zu Gleichaltrigen suchten und eher übermäßig schnell in Verabredungen
und sexuelle Beziehungen involviert waren, äußerte eine Mehrheit der Jungen dieser
Altersgruppe beträchtliche Vorsicht und Zurückhaltung vor heterosexuellen Beziehungen
und eine Reserviertheit der Gefühle, die für eine signifikante Untergruppe stark in Richtung
von emotionaler Verklemmtheit, Rigidität und der Gefahr von Vereinsamung tendierte.
Hinweise auf die Entwicklung eines besorgniserregenden Lebensmusters bot eine
signifikante Untergruppe von 33% der älteren Mädchen bei Wallerstein und Blakeslee
(1989): Obwohl attraktiv und intelligent hatten sie enorme €ngste, im beruflichen oder
privaten Bereich zu versagen und diesbezügliche Verpflichtungen einzugehen. Sie wählten
dementsprechend einen Beruf und auch Partner, die unter ihrem eigenen Niveau lagen,
und wechselten häufig ihre Partner. Ihre Skrupel bezogen diese jungen Frauen direkt auf
die elterliche Scheidung. Hepworth et al. (1984) stellen fest, daß eine elterliche Scheidung
bei Frauen (nach dem 16. Lebensjahr) in Zusammenhang mit beschleunigter Suche nach
heterosexuellen Bindungen steht. Das dabei gezeigte Verhaltensmuster entspricht nach
Ansicht der Autoren einem Bewältigungsversuch für vormalige Probleme, indem durch
das rasche Eingehen und Beenden diverser Beziehungen demonstriert werden soll, daß ein
Verlust nicht schmerzlich ist und Beziehungen generell nur minderen Wert haben.
Die Erkenntnisse von Kalter et al. (1985) verweisen in ähnlicher Weise auf Probleme mit
dem weiblichen (aber auch dem männlichen) Rollenkonzept bei Mädchen im frühen
Erwachsenenalter, die eine Scheidung der Eltern erlebt hatten. So sehen Töchter aus
Scheidungsfamilien Männer häufiger als schwach und gefühllos und Frauen als weniger sensibel
und reif an als Gleichaltrige aus vollständigen Familien. Zu einem negativen Männerbild
tritt also eine negative Meinung über die Frauen im allgemeinen, was mit Sicherheit
Konsequenzen für das persönliche weibliche Selbstkonzept mit sich bringt.
Intergenerative Transmission scheidungsbedingter Reaktionen: Eine in der Scheidungsforschung zunehmend diskutierte Frage betrifft die Möglichkeit der intergenerativen Transmission scheidungsbedingter Reaktionen. Einige Studien haben nämlich nahegelegt, Auswirkungen von Trennung und Scheidung nicht nur auf der Ebene der unmittelbar betroffenen Kinder zu erfassen, sondern auch von einer intergenerativen Tradierung auszugehen. Untersuchungen aus den 60er und frühen 70er Jahren haben entweder keine Auswirkungen oder nur schwache Zusammenhänge dieser Art postuliert. Arbeiten aus den 80er Jahren stellen dagegen sehr wohl Korrelationen fest (Glenn/Supancic, 1984; Michael/Tuma, 1985; Glenn/Kramer, 1987; Reich et al., 1986). †berzeugende Evidenz zur Unterstützung der Hypothese, wonach scheidungsbedingtes frühreifes Verhalten (als Ursache ehelicher Instabilität) in verschiedenen Generationen auftritt, resultiert aus den Arbeiten von Hogan und Kitagawa (1985), McLanahan und Bumpass (1988). Als mögliche Erklärung für die intergenerative Transmission scheidungsbedingter Reaktionen werden gegenwärtig im wesentlichen vier konkurrierende Ansätze herangezogen (vgl. Fthenakis, 1992): (a) Die Hypothese ökonomischer Deprivation (Heekerens, 1987); (b) die Sozialisationshypothese (Hogan/Kitagawa, 1985; McLanahan/Bumpass, 1988); (c) die Selektionshypothese (Emery, 1982; Peterson/Zill, 1986) sowie (d) steßtheoretische Ansätze (Booth et al., 1984).
Faßt man die vorliegenden Forschungsergebnisse zusammen, so zeigt sich der Trend, daß Jungen zwar verletzlicher gegenüber den unmittelbaren Auswirkungen einer elterlichen Scheidung sind, daß sich jedoch im Jugendalter eindeutig gravierendere Langzeitkonsequenzen bei Mädchen einstellen, insbesondere was das Selbstkonzept (Slater et al., 1983; Farber et al., 1983, 1985), den Umgang mit dem anderen Geschlecht und heterosexuelle Partnerschaft sowie meist aus diesbezüglichen Problemen resultierende Verhaltensstörungen betrifft (Kalter/Rembar, 1981).
Abschließend sei auf eine von Amato und Keith (1991) veröffentliche MetaanaIyse hingewiesen, welche die Autoren in bezug auf Studien durchgeführt haben, die sich mit den Langzeitauswirkungen einer elterlichen Scheidung auf die Befindlichkeit im Erwachsenenalter befassen. Für 15 Kriterienvariablen aus 37 Studien, in denen über 81000 Personen erfaßt wurden, konnten die Autoren das Ausmaß der Effekte errechnen. In allen 15 Kriterienvariablen fanden sie signifikant negativere Werte für die von Scheidung betroffenen Probanden. Dies bedeutet, daß Erwachsene, die eine Scheidung ihrer Eltern erlitten hatten, generell ein niedrigeres Niveau an Wohlbefinden zeigten als Erwachsene ohne diese Erfahrung. Die ausgeprägtesten Effekte zeigten sich in den Variablen Einelternstatus, psychologische Anpassung, Verhalten/Betragen und Bildungsniveau.
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