Beobachter 21/07: Text: Urs von Tobel / Bild: Renate Wernli

Die zwölfjährige Sonia Idemudia kann in der Schweiz bleiben, bis der Zürcher Gesamtregierungsrat über den Rekurs ihres Anwalts befunden hat.

Sonia darf vorerst in der Schweiz bleiben.

«Die aufschiebende Wirkung des Rekurses bedeutet auch, dass ein positiver Entscheid möglich ist», interpretiert Anwalt Marc Spescha den jüngsten Entscheid. Ein kurzer Blick zurück: Vor zwei Jahren hat Sonias Vater Elvis Faluyi Idemudia, Schweizer Staatsbürger nigerianischer Herkunft, seine Tochter illegal in die Schweiz geholt. Als er ihre Anwesenheit legalisieren wollte, lehnte das Migrationsamt ab.

Es argumentierte, Sonia habe zehn Jahre bei der heute 67-jährigen Grossmutter und dem 89-jährigen Grossvater in Nigeria gelebt, die Bindungen an die Grosseltern seien stärker als an den lange Zeit abwesenden Vater (siehe Artikel zum Thema). Dass Sonia in nur zwei Jahren erstaunlich gut Deutsch gelernt hat und Lehrer und Schulpsychologen von einer gelungenen Integration sprechen, fand keine Beachtung. Sonia selbst lässt keine Zweifel aufkommen, dass sie nicht nach Nigeria zurückwill. Sie müsse hierbleiben, fordern auch ihre Schweizer Freundinnen und Freunde ultimativ. Nun ist der Regierungsrat am Zug – etwas Menschlichkeit stünde ihm wohl an.