“Sorgerecht und Umgangsrecht sollen deshalb nicht mehr nach dem familienrechtlichen Status geregelt werden, sondern sich am Anspruch des Kindes auf Vater und Mutter und an deren beiderseitigen elterlichen Verantwortung orientieren, und zwar ungeachtet ihrer rechtlichen Stellung als Paar” -Barbara Marty-Kälin, SP |