Nach dem Urteil vom Montag war es amtlich: Das angebliche Besuchsrecht für geschiedene Väter bleibt im Kanton Zürich in der Rechtswirklichkeit weiterhin nicht durchsetzbar. Vor einem Jahr sah es noch anders aus. Damals hatte das Bezirksgericht Dietikon eine heute 36-jährige Mutter von zwei Kindern wegen mehrfachen Entziehens von Unmündigen zu einer Busse von 700 Franken verurteilt. Zudem sollte die polnische Staatsangehörige die Untersuchungskosten von über 800 Franken tragen.
Dem Ehemann das Besuchsrecht verweigert Hintergrund des Gerichtsfalls bildete eine erbittert geführte Kampfscheidung. Im Mittelpunkt standen dabei die beiden gemeinsamen Kinder der zerstrittenen Eheleute. Die heute elfjährige Tochter und der siebenjährige Sohn wurden bereits im Sommer 2006 der Obhut der Dietiker Mutter unterstellt. Es folgte jedoch ein rechtliches Hickhack, welches im März 2008 in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis mündete. Darin wurde die kaufmännische Angestellte wegen mehrfachen Entziehens von Unmündigen zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 100 Franken sowie zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Die Angeklagte hatte im Frühling 2007 ihrem von ihr getrennt lebenden Ehemann in drei Fällen das Besuchsrecht verweigert. Vater entführte Kinder Als das Bezirksgericht Dietikon im November 2008 den Schuldspruch mit einer Busse von 700 Franken absegnete, stand die Mutter trotzdem als moralische Siegerin da. So hatte der argentinische Vater beide Kinder im Juli 2008 aus heiterem Himmel nach Südamerika entführt. Die Verteidigung legte Berufung gegen das Dietiker Urteil ein und verlangte am Montag vor dem Zürcher Obergericht einen vollen Freispruch. Die Rechtsanwältin stufte den früheren Strafantrag des Vaters als rechtsmissbräuchlich und unverhältnismässig ein. So habe sich auch der Mann mit seinem Verhalten nicht an die rechtlichen Vereinbarungen gehalten, plädierte sie. Kinder zurück, Mutter obsiegt Am Berufungsprozess kam heraus, dass beide Kinder inzwischen wieder in Dietikon leben. So wurden sie bereits im Februar 2009 im Rahmen eines Rückführungsverfahrens von Argentinien in die Schweiz überstellt. Ein Happyend für die Mutter, die nun auch vor Obergericht ihr Ziel erreichte. Sie wurde von Schuld und Strafe freigesprochen. Der Gerichtsvorsitzende Peter Marti und zwei Oberrichterinnen setzten für den Freispruch zwei Hauptgründe in den Vordergrund. Einerseits habe die mit der Obhut anvertraute Mutter die beiden Kinder dem Vater nur kurzfristig vorenthalten. Womit die strafrechtliche Bestimmung in diesem Fall nicht zutreffe. So richte sich das Gesetz nur gegen Entführungen oder gegen einen länger andauernden Entzug der Kinder, sagte Marti. Andererseits habe der Vater mit seinem Festhalten an seinem Strafantrag rechtsmissbräuchlich gehandelt, zeigte sich das Obergericht überzeugt. Damit hob es das Piloturteil des Bezirksgerichts Dietikon einstimmig auf Original 20-Minuten-Bericht Ursprünglicher Artikel im Tagesanzeiger vom 25.11.2008 | Kommentar des VeVDieser Fall ist sicherlich nicht exemplarisch und wirft vorallem auch nicht ein besonders gutes Licht auf den Vater. Dennoch bleibt die Frage, weshalb das Obergericht nun das Urteil gegen die Frau aufgehoben hat im Raum stehen. Tatsache ist, dass sie geltendes Recht verletzt hat, nämlich das Besuchsrecht ihrer Kinder und deren Vater. Wenn nun die Anwältin davon spricht, dass ja das Recht nur vorübergehend gebrochen worden sei, so lässt dies aufhorchen. Kann es sein, dass unsere Gesetze dehnbar sind? Dass es eine Definition gibt, wie lange jemand eine Übertretung machen muss? Werde ich künftig nicht mehr gebüsst, wenn ich nur während einiger Kilometer zu schnell fahre, und nicht dauerhaft? Und wenn ja, wieviele Kilometer sind zulässig? Oder anders gefragt - wie lange darf ich dem Vater die Kinder vorenthalten, um noch innerhalb der tolerierten Frist zu sein? An diesem Fallbeispiel lässt sich sehr schön zeigen, wie die Dynamiken in diesen Situationen spielen. Beide Elternteile haben hier falsch agiert und Schritte unternommen (Besuchsrechtsverweigerung einerseits, Entführung andererseits) welche das zulässige Mass überschreiten. Dennoch, oder gerade deswegen wäre es die Aufgabe des Obergerichtes gewesen, in diesem Fall beide Eltern für ihre jeweiligen Fehler zu belangen. Nun ist die Welt wieder gerade gerückt, die Mutter von jeglicher Schuld frei gesprochen, der Vater auf ganzer Linie als Täter und Verlierer abgestraft. Und die Kinder? Was haben die wohl daraus gelernt? Wann endlich wachen unsere Richter auf, und verstehen, dass mit dieser Gewinner / Verlierer Strategie letzlich im Familienrecht nur Verlierer geschaffen werden - nämlich die Kinder. |