Sandra darf in der Schweiz bleiben!

Wie heute bekannt wurde hat das Obergericht des Kantons Aargau ein entsprechendes Urteil gefällt.
Die Zwangsrückschaffung wurde abgelehnt und Sandra darf in der Schweiz bleiben.

Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Während 10 Tagen kann nun die Gegenpartei Rekurs beim Bundesgericht einlegen. Solange muss Sandra noch zittern.

Für Sandra ist dies sicherlich eine grosse Erleichterung. Das Obergericht hat eingesehen, dass die Wünsche des Mädchens berücksichtigt werden müssen. Eine zwangsweise Rückführung gegen den ausdrücklichen Wunsch wäre nicht nur rechtlich fragwürdig gewesen, sondern vorallem menschlich und persönlich höchst bedenklich.

Auch die jetzige Situation in der Pflegefamilie, in welcher Sandra lebt, wird von ihrem Umfeld als nicht optimal beschrieben. Wie zu vernehmen war, kann Sandra vorerst nicht zu ihrem Vater zurück. Es ist zu hoffen, dass Sandra an ihrem aktuellen Wohnort die notwendige Unterstützung und Hilfe für die Bewältigung der schwierigen Situation erhält.