Beobachter 18/07 Text: Thomas Buomberger, Bild: Privataufnahme

Im Juli berichtete der Beobachter über Sandras Fall: Dem 13-jährigen Mädchen drohte die Ausschaffung. Nun zeichnet sich eine Regelung ab, die dem Kindswohl entspricht.

 
 

 
 

Im Fall der 13-jährigen Sandra (Name geändert), die sich kurz vor dem Abflug standhaft geweigert hatte, zu ihrer Mutter nach Brasilien ausgeschafft zu werden (siehe Artikel zum Thema: «Ausschaffung: Amtlich bewilligter Alptraum), gibt es nun ein – vorläufiges – Happy End. Die Vormundschaftsbehörde Rheinfelden hat nämlich vor kurzem entschieden, dass Sandra bei den Grosseltern ihres Halbbruders leben kann. Diese neuen Pflegeeltern wohnen in der Nähe ihres Vaters.

Die Vorgeschichte war turbulent: Das Bezirksgericht Rheinfelden hatte Sandras Rückführung beschlossen, doch wollte sie lieber bei ihrem Vater und im vertrauten sozialen Umfeld leben. Nach der gescheiterten Rückführung kam das Mädchen indes nicht zu seinem Vater, sondern vorerst während mehr als zwei Wochen in einen Jugendknast und anschliessend zu einer Pflegefamilie, die noch zehn andere Kinder zu betreuen hatte. Dort fühlte sich Sandra überhaupt nicht wohl.

Die jetzige Lösung hingegen stellt die Beteiligten zufrieden. Sandras Vater Helmut Baldauf meint: «Bis das Gericht über das Sorgerecht entschieden hat, ist das sicher die beste Lösung.» Dass die Regelung dem Kindswohl entspricht, findet – entgegen dem früheren Gerichtsentscheid – auch die Vormundschaftsbehörde Rheinfelden. Denn noch immer hat ja Sandras Mutter, die wieder in die Schweiz gezogen ist, das Sorgerecht. Wann Sandras Vater beim Gericht eine Änderung des Sorgerechts beantragen will, weiss er noch nicht: «Zurzeit fehlen mir noch die finanziellen Mittel, weil ich zuerst die Altlasten des Rückführungsverfahrens abzahlen muss, und zudem ist auch noch die Strafuntersuchung wegen Kindsentführung hängig.»

Die jetzige Lösung soll laut Karin Bona-Traber von der Vormundschaftsbehörde Rheinfelden während mindestens eines Schulsemesters gelten.