Der Bundesrat hält die alternierende Obhut in vielen Fällen für gut für das Kind.

Diese Erkenntnis entspricht exakt der Haltung des VeV Schweiz – die alternierende Obhut kann nicht zum Regelfall werden, wie das beim gemeinsamen Sorgerecht der Fall ist. Dafür sind viel zu viele individuelle Faktoren ausschlaggebend.

Hingegen sollte die alternierende Obhut zum “first choice”, zum bevorzugten Modell werden. Dabei würde zunächst geprüft, ob die alternierende Obhut möglich ist, und erst wenn dies verneint werden muss, würden andere Betreuungsformen geprüft.

Hier geht’s zur Medienmitteilung des Bundesrates vom 8. Dezember 2017

Bericht des Bundesrates
Interdisziplinäre Studie