Das Bundesgericht nimmt erstmals Stellung zum neuen Sorgerecht und dessen Anwendung.

Es befindet in seinem aktuellen Urteil, dass künftig auch elterliche Konflikte wieder als Grund für den Entzug des Sorgerechtes genügen sollen.
Damit verkehrt es die ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers ins Gegenteil.
Die Auswirkungen dieses fatalen Urteils bleiben sorgfältig zu beobachten.

Der Dachverband für gemeinsame Elternschaft GeCoBi hat dazu eine Stellungnahme verfasst.