Erfreuliche Töne aus Lausanne, bezüglich der alternierenden ObhutDas Bundesgericht will, dass die Umsetzung der alternierenden Obhut vorangeht.
Bundesrichter Nicolas von Werdt macht sogar den Vätern Hoffnung, dass sie unter den richtigen Voraussetzungen davon ausgehen könnten, die alternierende Obhut auch zu bekommen.
Besonders wichtig: Obstruktion, also das Streiten um des Streitens willen, mit dem Ziel, die alternierende Obhut zu verhindern – diese Obstruktion soll als solche erkannt werden und nicht mehr als Hinderungsgrund genügen.

Alles in Allem ein klarer Gegensatz zu den kürzlich bekannt gewordenen Leitlinien der Zürcher Gerichte – gut zu wissen, dass unser oberstes Gericht hier korrigierend wirkt.
Interview mit Bundesrichter von Werdt