10 überraschende Erkenntnisse über die alternierende Obhut (Doppelresidenz) nach Trennung und Scheidung. Von Linda Nielsen

Dr. Linda Nielsen ist Professorin für Erwachsenen- und Entwicklungspsychologie an der Wake Fo­rest Uni­versität in Nord Carolina, USA. Sie hat zahlreiche Artikel zur Forschung über die ge­meinsam ge­tragene El­tern­schaft nach Trennung und Scheidung verfasst und wird häufig von Ausschüssen ge­setz­gebender Organe und von Familiengerichtsexperten gefragt über Ihre Forschungen zu berichten.

Aus dem Englischen unter: https://ifstudies.org/blog/10-surprising-findings-on-shared-parenting-after-divorce-or-separation von Tim Walter, Hamburg.

Welches Elternarrangement ist für Kinder am besten, nachdem sich ihre Eltern getrennt haben oder geschieden sind?

Ist es für Kinder besser, vorrangig oder ausschließlich mit einem Elternteil in einem Alleinerziehenden-Setting (Residenzmodell) zu leben und wechselnde geringere Zeitanteile mit dem ande­ren getrennt lebenden Elternteil zu verbrin­gen?

Oder ist das Resultat besser, wenn sie mit jedem Elternteil mindestens 35 Prozent der Zeit in gemein­samer in einem Doppelresidenz-Setting verbringen (Anm.: auch sog. ‚Wechselmodell’)?

Ist die Doppelresidenz weiterhin förderlich, wenn zwischen Eltern ein dauerhaftes hohes Konfliktniveau besteht?

Werden Doppelresidenz-Settings nicht etwa tatsächlich nur von einer eng begrenzten Gruppe von Eltern gewählt und sind nur ge­eignet für jene mit höheren Einkommen, geringeren Konflikten und eher kooperativen Ver­hältnissen, welche beidseitig und freiwillig von Beginn an darin über­einstimmen ihre Elternschaft weiter­hin zu teilen?

Um diese Fragen zu beantworten, habe ich 54 Studien untersucht, die – unabhängig von Familienein­kommen und Elternkonflikt – die Entwicklung von Kin­dern in Doppelresidenz- und Alleinerziehenden-Fami­li­en verglichen haben. In einer anderen jüngeren Studie untersuchte ich für die beiden Elterngruppen alle Studien, die Konfliktniveaus und die Qualität der Beziehungsebene zwischen Alleinerziehenden- und Doppelresidenzsettings vergleichen. Zehn Er­kenntnisse entstanden aus mei­ner Forschung.

Viele davon widerlegen die gängigen Glaubenssätze, die heute oftmals zu Sorgerechtsentscheidungen und Be­treuungsarrangements führen, die nicht im wohlverstandenen Kindesinteresse sind bzw. dem Kindeswohl widersprechen:

  1. Abgesehen von Situationen, in denen Kinder Schutz vor einem missbrauchenden oder ver­nachlässigenden Elternteil benötigten, schon bevor ihre Eltern sich trennten – hatten Kin­der in allen 54 Studien in Doppelresidenz-Familien bessere Entwicklungsergebnisse als Kinder in Fami­lien mit einem alleinsorgeberechtigten, alleinerziehenden Elternteil. Die Wohlbefindenskri­terien um­fassten: akademische Qualifikation, emotionale Gesundheit (Angst, De­pression, Selbstwertgefühl, Lebenszufriedenheit), Verhaltensstörungen (Delinquenz, Schul­probleme, Mobbing, Drogen, Alkohol, Rauchen), körperliche Gesundheit, stressbedingte Er­krankungen, und Beziehungen zu Eltern, Stiefeltern und Großeltern.
  2. Säuglinge und Kleinkinder in Doppelresidenz-Familien haben keine schlechteren Entwicklungsergeb­nisse als jene in Eineltern-Familien. In diesen Fällen schwächt eine Aufteilung von Übernachtungszeiten zwischen den Eltern die Bindung junger Kinder mit dem jeweils anderen Eltern­teil nicht.
  3. Unter Berücksichtigung des elterlichen Konfliktniveaus hatten Doppelresidenz-Kinder immer noch bes­sere Entwicklungsergebnisse über multiple Wohbefindenskriterien. Ein hohes Konfliktni­veau wog nicht höher als die Vorteile, die mit einer Doppelresidenz ein­hergehen. Daher können die besseren Entwicklungsergebnisse von Doppelresidenz-Kindern nicht einem geringeren elterlichen Konfliktniveau zugeschrieben werden.
  4. Auch unter Berücksichtigung des Familieneinkommens hatten Doppelresidenz-Kinder immer noch bessere Entwicklungsergebnisse. Mehr noch: Doppelresidenz-Eltern waren nicht signifikant reicher als Ein-Elternfamilien-Settings.
  5. Die Co-Elternschaft von Doppelresidenz-Eltern war allgemein nicht besser und das Konfliktniveau war nicht signifi­kant geringer als in Ein-Eltern-Familien. Die mit der Doppelresidenz verbundenen Vorteile können nicht einer bessere Co-Elternschaft oder einem geringeren Konfliktniveau zugeschrieben wer­den.
  6. Die meisten Eltern stimmen nicht von Beginn an einer Betreuung ihrer Kinder in der Doppelresidenz gemeinsam oder gar frei­willig zu. In der Mehrzahl der Fälle widersetzte sich ein Elternteil dem Betreuungssetting zu Beginn und stimmte erst nach anwaltlichen Schriftwechseln, Mediation oder Gerichtsentscheidungen zu. Dennoch hatten auch in diesen Studien Doppelresidenz-Kinder immer noch bessere Entwicklungsergebnisse als Kinder im Residenzmodell.
  7. Wenn Kinder einem hohen, anhaltenden Konfliktniveau ihrer Eltern ausgesetzt sind – einge­schlossen körper­li­che Gewalt -, haben sie in Doppelresidenz-Familien keine schlechteren Entwick­lungs­ergebnisse als in Ein-Eltern-Familien. Die Einbeziehung in ein hohes, anhaltendes Konfliktni­veau ist für Kinder in Doppelresidenz-Familien genauso schädlich wie für Kinder in Alleinerziehenden-Settings.
  8. Die Aufrechterhaltung starker Bindungen zu beiden Eltern in Doppelresidenz-Familien wirkt ausglei­chend auf den Schaden durch hohes elterliches Konfliktniveau und schwach ausgeprägte Co-Elternschaft. Auch wenn eine Doppelresidenz den negativen Einfluss von häufigem Gefangensein inmit­ten hohen, fortgesetzten Konflikten zwischen geschiedenen Eltern nicht verhindert, wirkt es dennoch vermindernd auf kindlichen Stress, Angst und Depression.
  9. Es ist wahrscheinlicher, dass Doppelresidenz-Eltern losgelöst voneinander, in genügendem Abstand eine „parallele Elternschaft“ praktizieren, als eine „Co-Elternschaft“ in der sie eng zusam­menar­beiten, oft kommunizieren, regelmäßig interagieren, Haushaltsregeln und Routinen koordi­nieren oder versuchen den gleichen Erziehungsstil zu leben.
  10. Keine Studie hat belegt, dass Kinder, deren Eltern in hohem rechtlichen Konflikt sind oder die ihren Elternschaftskonflikt bei Gericht austragen, schlechtere Entwicklungsergebnisse haben, als Kinder deren Eltern weniger rechtlichen Konflikt und keine Elternschaftsverfah­ren haben.

Diese Erkenntnisse widerlegen viele der gängigen Mythen über die gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung. Ein Beispiel von vielen ist eine Studie der Universität von Virginia aus dem Jahre 2013, über die in Dutzenden von Medien auf der ganzen Welt berichtet wurde, und zwar mit beängstigenden Überschriften wie: “Übernachtungen weg von Mama schwächen frühkindliche Bindungen.” Die Forscher hatten in der offiziellen Pressemitteilung verlautbaren lassen, dass ihre Studie als Leitlinie für richterliche Entscheidungen über Elternarrangements für unter vierjährige Kinder gedacht war. Tatsächlich ist die Studie in keiner Weise auf die allgemeine Bevölkerung über­trag­bar.

Die Teilnehmer waren verarmte, schlecht ausgebildete nicht-weiße Eltern, die nie verheiratet waren oder zusammengelebt hatten, hatten häufig Gefängniskarrieren, zeigten Drogenmissbrauch und Ge­walt und hatten Kinder mit verschiedenen Partnern. Darüber hinaus belegte die Studie keine klaren Beziehungen zwischen Übernachtungen und kindlichen Bindungen an ihre Mütter.

Meine Untersuchungen von 54 Studien über gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung zeigen, dass unabhängig vom elterlichen Konfliktniveau und Familieneinkommen Kinder in Familien mit Doppelresidenz-Settings – ausgenommen die Fälle wo Kinder Schutz vor ei­nem missbrauchenden oder vernachlässigenden Elternteil brauchen – über eine Vielzahl von Wohl­befindenskriterien bessere Entwicklungsergebnisse haben, als Kinder in Alleinerziehenden-Settings bzw. Einelternfamili­en. Das Wissen und das Verständnis dieser Erkenntnisse erlaubt uns einige der Mythen zu entlarven, die die gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung umgeben, um den Inter­essen der Millionen von Kindern besser zu dienen, deren Eltern nicht mehr zusammenleben.